Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Neu ab Juli: Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
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Neu ab Juli:
Alle Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
Verbraucherzentrale NRW klärt über die richtige Entsorgung und die neue Rückgaberegelung auf
Gesundheitsrisiken, Ressourcenverbrauch, Jugendschutz: Einweg-Vapes stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik. Die bunten Dampfer für den einmaligen Gebrauch sorgen aber auch für massive Sicherheitsprobleme. „Die in den Geräten enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus verursachen immer wieder Brände in Müllfahrzeugen sowie Sortier- und Entsorgungsanlagen. Denn viele Nutzer:innen nehmen die Vapes nicht als Elektrogeräte wahr und werfen sie in die Mülltonne oder den Gelben Sack“, so Philip Heldt, Experte für Umwelt- und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW. Wegen der Gefahren und hohen Kosten durch Brände wird auch in Deutschland über ein Verbot der Produkte diskutiert. Zunächst aber soll die Rückgabe an Verkaufs- und Sammelstellen ab 1. Juli 2026 für Verbraucher:innen einfacher werden. Auch Kioske und Tankstellen müssen die Einweg-Vapes dann zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt Hintergründe und Details.
Warum sind Einweg-Vapes im Müll gefährlich?
Das Problem sind die fest verbauten Akkus. Gelangen Einweg-Vapes in den Restmüll oder in die Gelbe Tonne, können sie während der Müllsammlung oder in Sortieranlagen beschädigt werden. Wird ein Lithium-Ionen-Akku gequetscht oder beschädigt, kann er sich erhitzen und Feuer fangen. Solche Brände führen schnell zu Millionenschäden und letztlich zu höheren Müllgebühren für alle.
Wie entsorgt man Einweg-Vapes richtig?
Die Geräte sind wie alte Elektrogeräte zu behandeln. Bislang ist die Rückgabe bei kommunalen Wertstoff- und Recyclinghöfen, bei Sammelstellen für Elektroaltgeräte, in größeren Super- und Drogeriemärkten mit Rücknahmesystemen sowie in Elektronikfachmärkten möglich. Das überarbeitete Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht vor, dass Rücknahmestellen künftig einheitlich gekennzeichnet sein müssen. So sollen sie für Verbraucher:innen leichter erkennbar sein.
Was ändert sich bei Einweg-Vapes zum 1. Juli?
Ab 1. Juli 2026 muss generell jede Verkaufsstelle, die Einweg-Vapes verkauft, die ausgedienten Geräte kostenlos zurücknehmen. Das betrifft nicht nur Fachgeschäfte, sondern auch Kioske, Tankstellen und Tabakläden. Wichtig: Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gekoppelt. Verbraucher:innen können alte Geräte unabhängig davon abgeben, wo sie ursprünglich gekauft wurden.
Gibt es umweltfreundlichere Alternativen zu Einweg-Vapes?
Wer nicht auf E-Zigaretten verzichten möchte, kann auf wiederaufladbare Modelle wechseln. Diese Geräte sind für eine längere Nutzung ausgelegt und müssen nicht nach jedem Gebrauch entsorgt werden. Dadurch fällt weniger Elektroschrott an. Außerdem sind Mehrwegsysteme langfristig oft günstiger. Auch hier gilt jedoch: Akkus und Geräte müssen am Ende fachgerecht entsorgt werden.
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