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Wie wichtig ist der Widerrufsbutton?

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Wie wichtig ist der Widerrufsbutton?

Drei Fragen an Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW

Bereits seit Juli 2022 ist der sogenannte Kündigungsbutton gesetzlich vorgeschrieben. Er gilt für Unternehmen, die online Verträge mit laufenden Verpflichtungen anbieten. Sie müssen damit ihren Kund:innen eine einfache, gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten. Künftig wird auch ein Widerrufsbutton Pflicht. Damit sollen Verbraucher:innen online geschlossene Verträge einfacher widerrufen können. Welche Vorteile das aus Kundensicht bietet, erklärt Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW.

Wie funktioniert der Widerrufsbutton?

Wer in Onlineshops einkauft oder Verträge über das Internet abschließt, soll diese über einen verpflichtenden, gut sichtbaren Button auch online wieder widerrufen und rückabwickeln können – und zwar innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Das gilt sowohl für Waren-Händler im Netz als auch für Strom- oder Telefonanbieter. Kund:innen sollen mit dem Button einfacher ihre Rechte nutzen können. Bisher müssen sie eine solche Widerrufsmöglichkeit häufig mühsam suchen oder umständlich erfragen.

Wie findet man den Widerrufsbutton?

Der neue Widerrufsbutton muss ab dem 19. Juni 2026 gut sichtbar auf der Internetseite von Online-Anbietern zu finden sein. Er muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und darf auch nicht hinter anderen Schaltflächen wie „Weitere Links“ oder ähnliches versteckt sein. Ebenso wie beim Kündigungsbutton ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Widerrufsbutton unmittelbar und leicht zugänglich sein muss.

Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton gilt bereits seit 2022 für viele online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse wie Telefonverträge oder Energieverträge. Unternehmen, die ihre Vertragsabschlüsse von Dauerschuldverhältnissen online anbieten, müssen ihren Kund:innen diese einfache, gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten. Zahlreiche Anbieter hatten diese Vorgabe nicht richtig umgesetzt – darunter auch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Das Oberlandesgericht München gab der Verbraucherzentrale NRW 2025 in weiten Teilen Recht (Az. 6 U 4336/23 e). Das Urteil zeigte klar, dass Unternehmen gesetzliche Vorgaben zur Kündigung und künftig auch zum Widerruf ernst nehmen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte zudem erfolgreich gegen NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa geklagt. Der Kündigungsbutton gilt allerdings nicht für Webseiten und Verträge mit Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Der neue Widerrufsbutton soll dagegen für alle online geschlossenen Verträge gelten, bei denen Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht haben.

Weitere Informationen:

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Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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