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Solarstrom gemeinsam nutzen - Was genau ist Energy Sharing?

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Solarstrom gemeinsam nutzen - Was genau ist Energy Sharing?

Drei Fragen an Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW

Seit dem 1. Juni 2026 können sich Nachbarn oder andere lokale Gemeinschaften in Deutschland zu sogenannten Stromgemeinschaften zusammenschließen und selbst erzeugten Solarstrom miteinander teilen. Das sogenannte Energy Sharing eröffnet Betreiber:innen von privaten Photovoltaikanlagen neue Möglichkeiten, ihren überschüssigen Strom wirtschaftlicher zu nutzen. Doch wie funktioniert das Modell, wer kann davon profitieren und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Antworten darauf hat Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Wofür steht Energy Sharing und was hat sich genau seit Juni 2026 geändert?

Energy Sharing ermöglicht es, selbst erzeugten Solarstrom mit anderen privaten Haushalten zu teilen. Die Regelung geht auf eine EU-Idee zurück, die Bürger stärker an der Energiewende beteiligen soll. Zwar war der Verkauf von überschüssigem Solarstrom an Nachbarn theoretisch schon vorher möglich, in der Praxis scheiterte dies jedoch häufig an hohen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Neu ist ab dem 1. Juni, dass private Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen oder Windrädern nicht automatisch zu Energieversorgern werden mit umfangreichen Pflichten, wenn sie Strom im Energy Sharing Modell verkaufen. Dadurch können sie deutlich einfacher Strom mit anderen teilen.

Worin liegen die Vorteile von Energy Sharing?

Für Betreiber:innen kann sich Energy Sharing wirtschaftlich lohnen. Statt überschüssigen Strom für eine geringe Einspeisevergütung ins Netz abzugeben, können sie ihn zu einem individuell vereinbarten Preis mit Menschen in ihrer Umgebung teilen. Dadurch lassen sich unter Umständen höhere Einnahmen erzielen und die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren. Gleichzeitig profitieren die Abnehmer:innen von günstigeren Strompreisen. Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Preis inklusive Nebenkosten, Entgelten und Abgaben unter dem üblichen Marktpreis liegt. So entsteht ein Spielraum, von dem beide Seiten profitieren können.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Für die Beteiligten ändert sich vor allem die Abrechnung. Zudem sind intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, erforderlich. Sie erfassen die Stromerzeugung und den Stromverbrauch im Viertelstundentakt. Sowohl die erzeugenden als auch die verbrauchenden Haushalte müssen entsprechend ausgestattet sein, damit Energy Sharing möglich wird. Die neuen gesetzlichen Regelungen ebnen den Weg für Energy Sharing, jedoch gibt es derzeit noch Hürden bei der praktischen Umsetzung: Smart Meter sind noch nicht überall installiert und die Marktkommunikation zwischen den Akteuren ist noch nicht geklärt. Hier bedarf es noch Regelungen durch die Bundesnetzagentur. Bis das Konzept in Deutschland breite Anwendung findet, werden voraussichtlich noch einige Jahre vergehen. Entscheidend wird sein, wie engagiert Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und Dienstleister die Umsetzung vorantreiben. Insgesamt aber bietet Energy Sharing Chancen für Verbraucher:innen stärker an der Energiewende teilhaben zu können - auch für Haushalte mit weniger Geld. Nun braucht es einfache Lösungen, die gute Idee praktikabel umzusetzen.

Weitere Informationen:

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Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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