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Neuer Schufa-Score ab 17. März: Was sich ändert und was nicht

Neuer Schufa-Score ab 17. März: Was sich ändert und was nicht
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Neuer Schufa-Score ab 17. März: Was sich ändert und was nicht

Verbraucherzentrale NRW ordnet den neuen Bonitätsscore ein und sieht weiter Nachteile für bestimmte Gruppen

Der neue Schufa-Score soll künftig der zentrale Wert sein, mit dem die Bonität der Verbraucher:innen bewertet wird. Damit reagiert die Schufa auf eine jahrelange Forderung der Verbraucherzentralen nach mehr Transparenz beim Bonitätsscoring. Der neue Score kann anhand von zwölf Kriterien nachgerechnet werden. Allerdings gibt es für bestimmte Kriterien Abzüge, auch wenn das Zahlungsverhalten ansonsten vorbildlich ist. Da eine falsche Datenbasis zu einer fehlerhaften Bonitätsbewertung führen kann, rät die Verbraucherzentrale NRW, regelmäßig die eigenen Daten zu checken. Dafür ist nicht zwingend ein Schufa-Account nötig.

Das sogenannte Bonitätsscoring ist das Geschäftsmodell der Schufa. Es ist ein Verfahren, um das Risiko eines Zahlungsausfalls bei Kund:innen zu berechnen. Anhand verschiedener Daten ermittelt die Schufa, wie wahrscheinlich es ist, dass Kund:innen eine Forderung gegenüber einem Unternehmen nicht bezahlen. Ab dem 17. März 2026 soll ein neuer Score mehr Transparenz schaffen. Statt wie bisher maximal 100 Prozent sollen nun Punkte auf einer Skala von 100 bis maximal 999 die Bonität wiedergeben. Dafür werden nur noch zwölf Kriterien verwendet statt wie bisher hunderte. Zu den relevanten Kriterien zählen etwa Zahlungsstörungen, das Alter der ältesten Kreditkarte oder wann der letzte Umzug stattgefunden hat. Eine wichtige Rolle spielen außerdem Bonitätsanfragen von Banken, Online-Händlern, Telekommunikations- und Finanzdienstleistern im Vorfeld eines Vertragsschlusses.

Der neue Score ersetzt in erster Linie nur den bisherigen Basis-Score, der alle drei Monate aktualisiert wurde und nicht an Unternehmen weitergegeben wurde. Zudem fallen sechs weitere Branchen-Scores (für Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel) weg, die in dem neuen Score aufgehen.

Der Europäische Gerichtshof verlangt mehr Transparenz

Letztlich wurde die Schufa durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu mehr Transparenz gedrängt (EuGH, Urteil vom 7.12.2023, Rs. C-634/21; EuGH, Urteil vom 27.02.2025, Rs. C-203/22). „Durch die Urteile können sich Auskunfteien nicht mehr unter Verweis auf ihr Geschäftsgeheimnis herausreden. Mehr Transparenz war dadurch unumgänglich“, sagt Christine Steffen, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Schufa stellt zwar ihre neue Offenheit als freiwillig dar und behauptet, dass ihr Score nur eins von mehreren Kriterien bei der Frage ist, ob ein Vertrag zustande kommt und zu welchen Konditionen. In der Praxis dürfte es aber gerade in Massegeschäften des Online-Handels eher so sein, dass der Score die maßgebliche Entscheidung beim Vertragsschluss ist. Anders kann dies bei Banken sein, die ohnehin dazu verpflichtet sind, ihre Kunden besser zu kennen und daher über zusätzliche Informationen verfügen.“

Die Schufa hatte 2022 eine sogenannte Transparenzoffensive gestartet, die in einem ersten Schritt zur Veröffentlichung des Score-Simulators führte. Mit diesem Tool konnten Verbraucher:innen bislang ausprobieren, wie sich bestimmte Merkmale beim Score auswirken. Das reichte aber noch nicht aus, um das Zustandekommen des konkreten Scores nachvollziehbar zu machen. Dieses Versprechen möchte die Schufa nun einlösen. Welche Score-Werte an die Unternehmen weitergegeben werden, erfahren Verbraucher:innen allerdings weiterhin erst auf konkrete Nachfrage beim Anbieter, wenn dieser den Vertragsschluss gegenüber Verbraucher:innen unter Verweis auf den Schufa-Score ablehnt.

Verbraucherzentrale NRW sieht weiter Probleme

Auch mit dem neuen Score bleiben aus Verbrauchersicht altbekannte Risiken, erklärt Steffen. So würden bestimmte Gruppen weiterhin benachteiligt: „Gerade jüngere Verbraucher:innen haben gar nicht die Chance auf einen guten Wert, weil sie sich noch nicht im Wirtschaftsleben beweisen konnten und sie ausbildungs- oder berufsbedingt häufiger umziehen. Auch andere Verbraucher:innen ziehen, etwa aus beruflichen oder privaten Gründen, häufiger um, zahlen aber durchaus immer alle ihre Rechnungen pünktlich.“ Zudem bestehe die Gefahr der Verhaltensbeeinflussung, sagt Steffen, etwa wenn durch Bonitätsabfragen bei Bestellungen, die über „Buy now pay later“ oder Kauf auf Rechnung abgewickelt werden, Betroffene mit einem Punktabzug bestraft werden. „Auch Menschen, die Angebote vergleichen und häufiger den Anbieter wechseln, handeln sich bei der Schufa Punktabzüge ein.“ Und auch das Risiko fehlerhafter Einträge bleibe bestehen: „Es passiert immer wieder, dass etwa Inkassobüros der Schufa Zahlungsstörungen melden oder Abfragen vornehmen, obwohl die zugrunde liegende Forderung nicht berechtigt ist“, kritisiert Steffen. Betroffene müssten dann selbst aktiv werden und mühevolle Überzeugungsarbeit leisten, um diese fehlerhaften Daten zu korrigieren. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, regelmäßig die dem Score zugrunde liegenden personenbezogenen Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen und frühzeitig zu handeln, wenn Unstimmigkeiten festzustellen sind. Dafür ist kein Schufa-Account nötig, eine kostenfreie DSGVO-Auskunft bei der Schufa reicht hierfür aus.

Tipps für den Umgang mit der Schufa:

  1. Vom Auskunftsrecht Gebrauch machen: Bei der Schufa heißt die kostenlose Auskunft „Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO“. Das geht auch ohne Schufa-Account ganz einfach online über diesen Link: https://www.meineschufa.de/dakobs/ . Vorsicht vor Drittanbietern: Diese bieten die eigentlich kostenlose Auskunft gegen Gebühren an.
  2. Falsche Daten korrigieren lassen: Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien auch unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben mit einer Auflistung, welche Daten unrichtig sind (wenn möglich durch entsprechende Unterlagen belegen). Wurden falsche Daten gespeichert, hat man nicht nur einen Anspruch gegen die Auskunftei, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Hier sollte man geltend machen, dass die Löschung der übermittelten Daten bei der Auskunftei veranlasst wird.
  3. Wer wissen möchte, warum ein Vertragsschluss verwehrt oder nur zu ungünstigeren Konditionen angeboten wurde, kann beim Anbieter erfragen, woran das lag. War für die Entscheidung ein Scoring maßgeblich, kann man genaue Informationen darüber beim Unternehmen und der entsprechenden Auskunftei anfordern. Das geht zum Beispiel mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW.

Weiterführende Informationen:

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Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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