Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
BDP-Pressemitteilung: Änderungsantrag zum BEEP - Regierung erkennt Handlungsbedarf bei Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, doch Pläne greifen erneut zu kurz
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Pressemitteilung
Regierung erkennt dringenden Handlungsbedarf bei Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung – doch Pläne greifen erneut deutlich zu kurz
BDP kritisiert als Teil eines Bündnisses Änderungsantrag zum BEEP als nicht ausreichend für dringend notwendige Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses
Berlin, 15.10.2025: Der kürzlich von der Bundesregierung vorgelegte Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) berücksichtigt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bei der Finanzierung der Weiterbildung zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) begrüßen diesen Vorstoß als wichtigen Schritt.
Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass der Gesetzesentwurf deutlich zu kurz greift und keine echte Verbesserung bei der Finanzierungsproblematik bringt, weder für die im Entwurf berücksichtigten Weiterbildungsambulanzen noch für die Weiterbildung in Praxen und Kliniken. Das geht auch aus der gemeinsamen Stellungnahme des Bündnisses aus Therapieverbänden deutlich hervor.
„Der politische Wille ist erfreulich. Allerdings krankt der Reformprozess schon lange an unvollständigen Regelungen. Damit die Gesetzesänderung die gewünschte Wirkung, die Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung, erzielt, müssen alle Weiterbildungsbereiche angemessen berücksichtigt werden“, mahnt Johanna Thünker, Vorsitzende der Sektion VPP im BDP. PiA- und PtW-Sprecherin Clara Kowalewski ergänzt: „Auch die Absolvent*innen des neuen Studiengangs brauchen Planungssicherheit. Eine gesetzliche Regelung würde endlich Sicherheit bringen und den Zukunftsängsten einer ganzen Generation Psychologiestudierender ein Ende setzen.“
BDP und VPP fordern für Weiterbildungsambulanzen deshalb seit langem eine Regelung bei der Kostenübernahme im Zusammenhang mit dem Aufwand für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung über die Krankenkassen. Auch Praxen und Medizinische Versorgungszentren brauchen mehr finanzielle Sicherheit, etwa durch eine entsprechende Förderung, um die Weiterbildungsmaßnahmen gewährleisten zu können. Und in Kliniken braucht es ein sinnvolle Übergangsfinanzierung solange die „alte“ Ausbildung und die neue Fachweiterbildung parallel laufen.
Als Teil eines breiten Bündnisses aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und weiteren Interessengruppen engagiert sich der BDP für eine sichere und sinnvolle Finanzierung der Weiterbildung. Das Bündnis macht seit längerem mit vielen Aktionen darauf aufmerksam, dass die Finanzierung dringend gesichert werden muss. Konkrete Regelungsvorschläge liegen vor.
Wird der Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nicht angepasst, fehlt weiterhin die Grundlage, um in Praxen, Ambulanzen und Kliniken in Zukunft genügend Weiterbildungsstellen zu schaffen. Damit ist mittelfristig auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Gefahr.
Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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