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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

BDP-Pressemitteilung zum Referentenentwurf zur Stärkung und Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes

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Pressemitteilung

BDP begrüßt Pläne der Bundesregierung zur Stärkung und Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes – sieht aber bei Prävention und Betroffenenschutz noch deutlich Verbesserungsbedarf gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention

Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Berlin, 09.10.2025: In der Stellungnahme des BDP zum Referentenentwurf des Gewaltschutzgesetzes begrüßt der Verband das Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung und Erweiterung der Wirksamkeit des Gewaltschutzgesetzes durch einen ganzheitlichen und an die individuellen Bedarfe angepassten Maßnahmenkatalog in hohem Maße, besonders in den Bereichen Betroffenenschutz und Täterarbeit.

Die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument (Istanbul-Konvention), seit 2018 auch in Deutschland. Zentrale Aspekte sind vor allem der Opferschutz, die Prävention sowie die Strafverfolgung.

Bereits auf seiner Delegiertenkonferenz im Herbst 2024 hatte der Verband in einer Resolution auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der deutschen Rechtsprechung hingewiesen. Laut dem Deutschen Institut für Menschrechte stirbt fast jeden zweiten Tag eine Frau durch einen Femizid in Deutschland, das Lagebild häusliche Gewalt 2023 des Bundeskriminalamts zeigt ähnliche Ergebnisse.

In seiner Stellungnahme sowie auf der kürzlich dazu durchgeführten Verbändeanhörung hat der BDP nun eine Einordnung des Referentenentwurfs vorgenommen und Verbesserungsvorschläge formuliert, die gemäß der drei Säulen Prävention, Schutz und Strafverfolgung darauf abzielen, die geschlechtsspezifische Gewalt langfristig einzudämmen und Betroffene besser zu schützen.

Die laut Gesetzentwurf geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein wichtiger Baustein u. a. auch zur psychischen Entlastung sowie Stärkung des Sicherheitsgefühls der Opfer. Doch ein umfassender Opferschutz ist nicht allein durch diese zeitlich begrenzte Form der Krisenintervention zu erzielen. Auch die Erwähnung des „Spanischen Modells“ ohne weitere inhaltliche Spezifikation in der Begründung zum Entwurf der Gesetzesänderung reicht nicht aus.

Entsprechend der Komplexität des Phänomens bedarf es gemäß der Istanbul-Konvention eines politischen Gesamtkonzepts zur wirksamen Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen (Art. 7 Abs. 1). Wichtig wäre eine klare Benennung der im „Spanischen Modell“ neben der elektronischen Aufenthaltsüberwachung inkludierten Maßnahmen im Gesetzentwurf, wie die begleitende Täterarbeit, der Zugang zu niedrigschwelligen psychosozialen Beratungsangeboten, die verpflichtende kontinuierliche Spezialisierung der verantwortlichen Akteure sowie eine schnelle und unbürokratische Zusammenarbeit der betreffenden Hilfesysteme.

Und es bedarf dringend einer klaren begrifflichen Definition auf Gesetzesebene. Bisher liegt weder eine allgemeingütige Definition der Begriffe „häusliche Gewalt“ und „Femizid“ zwischen den verschiedenen Akteuren vor, noch gilt Femizid als spezifischer Straftatbestand. Schon die klare Benennung solcher Delikte könnte geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen sichtbarer, statistisch erfassbar und leichter sanktionierbar machen.

Wichtig ist auch die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Prävention. Hier bedarf es eines Konzeptes zur Sensibilisierung entsprechender Berufsgruppen in Schlüsselpositionen, aber auch der Zivilbevölkerung. Ebenso entscheidend sind die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und der Ausbau von psychologischen Betreuungsangeboten für Betroffene. Nur die umfassende Befähigung verantwortlicher Akteure kann langfristig zu einem wirksamen Gewaltschutz beitragen. Für all das braucht es die Entwicklung, Implementierung und Qualitätssicherung von effektiven Aus- und Weiterbildungen auf der Basis evaluierter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Jetzt haben wir die Chance, das Gewaltschutzgesetz in seiner Wirksamkeit nachhaltig zu stärken, Betroffene besser zu schützen, eine echte Strafverfolgung zu ermöglichen und auch die Effektivität bei der Täterarbeit zu verbessern. Worum es dabei geht, ist nicht weniger als die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor einem Leben in Angst vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden in Deutschland.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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