Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Wird der westliche Balkan fristgerecht an das Verkehrsnetz der EU angebunden?
Hinweis für die Medien
für den 9. Juni 2026
Wird der westliche Balkan fristgerecht an das Verkehrsnetz der EU angebunden?
- Veröffentlichung am Dienstag, 9. Juni 2026, um 17.00 Uhr
- Interviews auf Anfrage
Am Dienstag, den 9. Juni 2026, veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (Western Balkans Investment Framework, WBIF) – eine mit vielen Millionen Euro ausgestattete Plattform für die Vorbereitung, Auswahl und Finanzierung strategischer Investitionsprojekte in den Ländern des westlichen Balkans.
Die Länder des westlichen Balkans – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – stehen im Zentrum der Erweiterungspolitik der EU. Daher unterstützt die EU den Verkehrssektor dieser Länder durch den WBIF. Bereits vor mehr als zehn Jahren erkannte die EU-Kommission, wie wichtig es ist, den Infrastrukturrückstand im westlichen Balkan aufzuholen und die Region ans europäische Kernverkehrsnetz anzubinden. Zwischen 2015 und Mitte 2025 zahlte die EU-Kommission als Hauptbeitragszahler des WBIF 527 Millionen Euro für die Unterstützung von Verkehrsprojekten.
Hintergrund
Die aktuelle Prüfung des Rechnungshofs wurde aufgrund der Bedeutung des WBIF für die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan durchgeführt, wobei besonders auch die Tatsachen, dass das europäische Kernverkehrsnetz bis 2030 fertiggestellt werden soll und mehr EU-Mittel über den Rahmen bereitgestellt werden, eine Rolle gespielt hat. Die Prüfer untersuchten die Arbeit der EU-Kommission und der drei federführenden Finanzinstitutionen: der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank. Sie prüften eine Stichprobe von etwa einem Dutzend Verkehrsprojekten in Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien und Serbien. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Auswahl der Verkehrsprojekte, der Beaufsichtigung der Projektdurchführung sowie auf Überwachung und Berichterstattung.
Hinweis: Die Bezeichnung "Kosovo" berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Für die Presse
- Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Dienstag, den 9. Juni 2026, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (eca.europa.eu) veröffentlicht.
- Laima Liucija Andrikienė ist das für diese Analyse zuständige Mitglied des Rechnungshofs.
- Interviews sind (je nach verfügbaren Terminen) möglich.
- Für Statements und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.
Contact:
ECA press office: press@eca.europa.eu