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Der milliardenschwere Corona-Aufbaufonds der EU ist nicht transparent genug

Der milliardenschwere Corona-Aufbaufonds der EU ist nicht transparent genug
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Pressemitteilung

Luxemburg, 6. Mai 2026

Der milliardenschwere Corona-Aufbaufonds der EU ist nicht transparent genug

  • Zahlungen aus dem 577 Milliarden Euro schweren Aufbaufonds sind nicht an Kosten geknüpft
  • Unzureichende Informationen zu Empfängern, tatsächlichen Kosten und erzielten Ergebnissen
  • Mangelnde Transparenz und Rückverfolgbarkeit muss in künftigen EU-Haushalten behoben werden

Beim Corona-Aufbaufonds der EU, der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), gibt es Lücken bei der Nachverfolgbarkeit und Transparenz der Ausgaben. Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die Information der Öffentlichkeit über die Empfänger der Mittel, die tatsächlichen Projektkosten und die erreichten Ergebnisse sind demnach unzureichend. Die kritischen Feststellungen der Prüfer kommen zu einer Zeit, in der die EU-Gesetzgeber den nächsten Siebenjahreshaushalt der EU aushandeln – dieser soll sich an dem ARF-Ausgabenmodell einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung orientieren.

Zum Schutz der EU-Finanzen, so die Prüfer, müssen EU-Gelder rückverfolgbar und ihre Verwendung transparent sein. Dann könne der Geldfluss von der Quelle bis zum Ziel nachverfolgt werden, und die Bürgerinnen und Bürger könnten nachvollziehen, wohin das Geld geht und wofür es ausgegeben wird. Mit der ARF werden Reformen und Investitionen finanziert, die auf der Erreichung von im Voraus festgelegten Etappenzielen und Zielwerten basieren. Die Prüfer weisen darauf hin, dass es das erste Mal ist, dass die EU in so großem Umfang Finanzmittel einsetzt, die nicht mit konkreten Kosten verknüpft sind.

"Die Bürgerinnen und Bürger haben weniger Vertrauen in die öffentlichen Finanzen, wenn die Ausgaben nicht vollständig transparent sind", so Ivana Maletić, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. "Wir haben keinen vollständigen Überblick darüber, was mit den Mitteln aus dem Corona-Aufbaufonds geschieht. Die Bürgerinnen und Bürger haben jedoch das Recht zu erfahren, wie öffentliche Mittel verwendet werden, wer die Mittel erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird. Diese Transparenzlücken bei der ARF sollten im Rahmen künftiger EU-Haushalte vermieden werden."

Die Prüfer stellten fest, dass die Verwendung der Mittel zwar bis zu einem gewissen Grad rückverfolgbar und transparent ist, ein vollständiger Überblick jedoch fehle. Was die Rückverfolgbarkeit betrifft, so würden die EU-Länder im Allgemeinen die rechtlichen Anforderungen erfüllen, und die meisten könnten die ARF-Zahlungen auch von der Quelle bis zur endgültigen Verwendung nachverfolgen. Aber nicht alle Länder würden die erforderlichen Daten systematisch erheben, und in einigen Fällen gebe es Informationen nur auf Anfrage, was mitunter zu monatelangen Verzögerungen führe. Dies wiederum schmälere deren Nutzen für die Prüfung der Rechenschaftspflicht und für Analysen.

Die EU-Kommission erhebe keine Daten über die für einzelne ARF-Maßnahmen tatsächlich gezahlten Beträge – auch dann nicht, wenn die Mitgliedstaaten über solche Daten verfügten. Da ihr diese Informationen fehlten, tue sich die Kommission schwer, zu bewerten, ob die Mitgliedstaaten die ARF-Mittel effizient verwendet haben. Darüber hinaus seien vonseiten der Mitgliedstaaten Informationen über die angefallenen Kosten der ARF-Maßnahmen erforderlich, damit die Kostenschätzungen angepasst werden könnten, sodass die Mittel, die an die einzelnen Länder gehen, tatsächlich nah an den Kosten liegen. In den Ländern erfolgt laut den Prüfern jedoch keine systematische Nutzung von Daten zu den tatsächlichen Kosten, um Schätzungen zu aktualisieren, wenn es Einsparungen oder Überschreitungen gibt. Während es bei einigen Maßnahmen zu Kostenüberschreitungen gekommen sei, seien die tatsächlichen Kosten für die meisten abgeschlossenen Maßnahmen in der Stichprobe der Prüfer in einer Reihe von Ländern niedriger ausgefallen als erwartet. Wenn sich dieser Trend fortsetze, könne den Prüfern zufolge die Gesamthöhe der an die einzelnen Mitgliedstaaten überwiesenen ARF-Mittel weitab der tatsächlichen Kosten liegen.

Was die Transparenz betrifft, so stellen die Prüfer fest, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Informationen im Einklang mit den ARF-Vorschriften veröffentlichen und für angemessene Transparenz in Bezug auf die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sorgen. Da Letztere aber oft nur die Erbringung von Leistungen messen, nicht Ergebnisse, gebe es nur sehr wenig Informationen über Resultate und die Erreichung der Gesamtziele. Darüber hinaus sähen die Vorschriften der ARF nicht vor, dass der Mittelfluss vollständig offengelegt werden muss. Zwar hätten alle Mitgliedstaaten vorschriftsgemäß eine Liste der 100 größten Endempfänger veröffentlicht, doch fehlten Informationen zur Gesamtverwendung der Mittel. Erstens handele es sich bei mehr als der Hälfte der Empfänger um öffentliche Stellen wie Ministerien – und da die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, Angaben zu Zahlungen zu veröffentlichen, die diese Behörden im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge an Auftragnehmer leisten, erfolge eben auch keine solche Veröffentlichung. Zweitens habe keines der zehn Länder, die die Prüfer genauer unter die Lupe genommen haben, mehr als die vorgegebene Mindestzahl von 100 Endempfängern öffentlich gemacht. Die Information der Öffentlichkeit darüber, wer letztlich von der ARF profitiert und welche Beträge an die Empfänger fließen, seien somit unvollständig.

Hintergrundinformationen

Die ARF wurde im Februar 2021 als punktuelles Programm eingerichtet, um die EU-Länder bei der Erholung von der Corona-Pandemie und beim Aufbau widerstandsfähiger Volkswirtschaften zu unterstützen. Die EU-Kommission führt den Fonds im Wege der direkten Mittelverwaltung durch und trägt die letzte Verantwortung. Der Gesamtwert der ARF war auf bis zu 723,8 Milliarden Euro festgelegt, und bis Ende Januar 2026 hatte die Kommission 577 Milliarden Euro (360 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und 217 Milliarden Euro in Form von Darlehen) für alle 27 Mitgliedstaaten gebunden. Mit der ARF, die im August 2026 ausläuft, werden Maßnahmen in Bereichen wie dem ökologischen und dem digitalen Wandel finanziert. Zahlungen an die Mitgliedstaaten können bis Ende dieses Jahres geleistet werden.

Eine transparente Berichterstattung, bei der auch Informationen über die tatsächlichen Kosten offengelegt werden, trägt dazu bei, die Entscheidungsfindung zu verbessern und die Rechenschaftspflicht zu fördern. Das Europäische Parlament, die Europäische Bürgerbeauftragte und die OECD haben bereits einige konkrete Probleme im Zusammenhang mit der Transparenz und Rechenschaftspflicht der ARF angesprochen. Der Europäische Rechnungshof hat eine Reihe von Prüfungen zur ARF durchgeführt, darunter im Jahr 2025 unter anderem eine Analyse der Lehren, die gezogen werden können. Gesammelt stehen diese Veröffentlichungen hier zur Verfügung. Im Rahmen dieser Prüfung untersuchten die Prüfer eine Stichprobe von zehn Mitgliedstaaten: Deutschland, Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien.

Der Sonderbericht 14/2026 "Rückverfolgbarkeit und Transparenz im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität: Hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit und Transparenz der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellten Mittel bestehen weiterhin Lücken" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.

Contact:

ECA press office: press@eca.europa.eu

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