Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Sind die Mittel aus dem milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU transparent und rückverfolgbar?
Einladung an die Presse
für den 6. Mai 2026
Sind die Mittel aus dem milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU transparent und rückverfolgbar?
- Online-Pressebriefing: Mittwoch, 6. Mai 2026, 10.30 Uhr (MESZ)
- Veröffentlichung: am selben Tag um 17.00 Uhr (MESZ)
Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht ein, der sich mit der Rückverfolgbarkeit und Transparenz der aus der 577 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der EU bereitgestellten Mittel befasst. Das Briefing findet am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, um 10.30 Uhr (MESZ) statt.
Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Ivana Maletić, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.
Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 5. Mai 2026, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, um 17.00 Uhr (MESZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.
Hintergrund
Aus der 577 Milliarden Euro schweren ARF werden Maßnahmen – Reformen und Investitionen – in Bereichen wie dem ökologischen oder dem digitalen Wandel finanziert. Die ARF beruht auf einem neuartigen Modell, der sogenannten "nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung", d. h. die Mitgliedstaaten erhalten Gelder aus dem EU-Haushalt, wenn sie vorab festgelegte Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht haben. Rückverfolgbarkeit und Transparenz ermöglichen es, den Geldfluss – woher die Mittel stammen und wo und für welchen Zweck sie ausgegeben werden – nachzuvollziehen.
Da sich die EU bei ihren Plänen für den zwei Billionen Euro umfassenden langfristigen EU-Haushalt am Modell der ARF orientiert, wollen die Prüfer dieses Modell näher beleuchten und eine Frage beantworten, die sich immer wieder stellt: Sind die im Rahmen der ARF bereitgestellten Mittel rückverfolgbar und transparent? Die Prüfer haben untersucht, welche Vorkehrungen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten getroffen haben, um für eine angemessene Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu sorgen. Zu diesem Zweck haben sie eine Stichprobe von Ländern, darunter Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Rumänien und Spanien, unter die Lupe genommen.
Contact:
ECA press office: press@eca.europa.eu