Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
(Pressemitteilung) Temporärer Dekarbonisierungsfonds: EU-Prüfer stellen Gestaltung und Wirkung infrage
Pressemitteilung
Luxemburg, 14. April 2026
Temporärer Dekarbonisierungsfonds: EU-Prüfer stellen Gestaltung und Wirkung infrage
In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme bemängelt der Europäische Rechnungshof mehrere Aspekte des sogenannten Temporären Dekarbonisierungsfonds. Dabei handelt es sich um einen befristeten Fonds, den die EU-Kommission kürzlich vorgeschlagen hat, um den Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft zu fördern. Mit dem Fonds sollen europäische Unternehmen, bei denen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, finanziell unterstützt werden. Gleichzeitig sollen die Bemühungen der EU um eine Verringerung der CO2-Emissionen fortgesetzt werden. Die EU-Prüfer warnen jedoch, dass bei einer Umsetzung des Fonds in der vorgeschlagenen Form eine wirtschaftliche Verwaltung der Gelder nicht gewährleistet sei.
Im Dezember 2025 schlug die EU-Kommission vor, einen Temporären Dekarbonisierungsfonds einzurichten, um in der EU ansässige Unternehmen in CO2-intensiven Wirtschaftszweigen zu unterstützen, bei denen die Gefahr besteht, dass die Produktion in Länder außerhalb der EU verlagert wird. Aus dem Temporären Dekarbonisierungsfonds soll finanzielle Unterstützung für Unternehmen aus der Düngemittel-, Aluminium-, Eisen- und Stahlbranche geleistet werden, bis eine langfristige Lösung für das Problem der Verlagerung von CO2-Emissionen gefunden ist. Der Fonds wird durch Einnahmen aus Zertifikaten finanziert, die Importeure von Waren, bei deren Herstellung hohe Treibhausgasemissionen anfallen, im Rahmen des sogenannten CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) erwerben müssen. Die Mitgliedstaaten müssen 25 % der Einnahmen, die sie in den Jahren 2026 und 2027 aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten erzielen, an den Fonds abführen.
In ihrer Stellungnahme zu dem Vorschlag merken die EU-Prüfer vor allem Folgendes an:
- Es sei unklar, inwieweit der Fonds tatsächlich zu neuen Investitionen in die Dekarbonisierung beitrage. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Unterstützung aus dem vorgeschlagenen Fonds ähnelten denen, die in den Jahren 2026 und 2027 für den Erhalt von kostenlosen Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) gelten. Die EU-Kommission habe nicht analysiert, inwieweit sich die wenigen neuen Bedingungen, die zusätzlich erfüllt werden müssten, um finanzielle Hilfe aus dem Fonds zu erhalten, auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen auswirken würden. Hinzu komme, dass die Zahlungen aus dem Fonds anhand früherer Produktionsdaten berechnet werden sollen, sodass sie nicht unmittelbar zu neuen Investitionen in die Dekarbonisierung beitragen würden.
- Nicht alle Ausnahmen von der Haushaltsordnung der EU seien gerechtfertigt oder klar genug geregelt. Die EU-Kommission habe drei Ausnahmen von der EU-Haushaltsordnung vorgesehen. Eine dieser Ausnahmen wird von den EU-Prüfern nicht befürwortet, da sie von wichtigen Haushaltsgrundsätzen abweiche und es alternative Lösungen gebe, die mit diesen Grundsätzen in Einklang stünden. Was die Ausnahmeregelung für eine rückwirkende Zahlung der Unterstützung an Unternehmen betrifft, so stellten die Prüfer fest, dass in dem Vorschlag nicht angemessen erläutert werde, in welchem Umfang sie in Anspruch genommen werden solle.
- Der Vorschlag beruhe auf ungewissen Annahmen. Die EU-Kommission schätze die Gesamteinnahmen des Fonds auf 632 Millionen Euro, während die Gesamtausgaben auf 265 Millionen Euro beziffert würden. Angesichts dieser Diskrepanz stelle sich die Frage, ob der Beitrag der Mitgliedstaaten zum Fonds tatsächlich 25 % betragen müsse. Darüber hinaus seien die Prognosen zu den Einnahmen und den Ausgaben äußerst ungewiss, da nur schwer vorhersehbar sei, wie sich die Preise der Emissionszertifikate und die Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten künftig entwickeln würden. Da es sich bei den CBAM-Zertifikaten um eine neue Einnahmequelle handele, gebe es keine historischen Daten, die für Prognosen herangezogen werden könnten.
- Ein Teil des eingenommenen Geldes werde ein Jahr lang nicht verwendet. Dem Vorschlag zufolge müssten die Mitgliedstaaten ihre CBAM-Einnahmen in zwei Tranchen an den Fonds abzuführen – eine im Jahr 2028 und die andere 2029. Die Unterstützung aus dem Fonds werde jedoch erst ab 2029 ausgezahlt. Folglich hätte die EU-Kommission für die 308 Millionen Euro, die 2028 schätzungsweise in den Fonds eingezahlt würden, zunächst keine Verwendung, und in dem Vorschlag werde nicht angegeben, wie diese Gelder zu verwalten seien. Die Prüfer schlagen daher vor, dass die Mitgliedstaaten die erhobenen Einnahmen in Form einer Einmalzahlung im Jahr 2029 abführen.
- Die Nutzung bestehender Verwaltungsstrukturen sei positiv zu bewerten. Die Prüfer stellten fest, dass der Fonds zwar völlig neu sei, sich jedoch auf bestehende Verwaltungsstrukturen und Berichtspflichten für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten stütze. Dies dürfte sowohl den Verwaltungsaufwand für die Empfänger der Unterstützung als auch die Kosten begrenzen.
Hintergrundinformationen
Im Hinblick auf den nächsten mehrjährigen Haushalt (2028–2034) hat die EU-Kommission vorgeschlagen, 75 % der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten der EU als Eigenmittel zuzuführen. Die verbleibenden 25 % sollen von den Mitgliedstaaten einbehalten werden. Der entsprechende Vorschlag für einen Beschluss des Rates wurde vom Rat noch nicht gebilligt. Auch müsste er danach noch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Nach EU-Recht muss zu Gesetzgebungsvorschlägen, die sich auf den EU-Haushalt auswirken oder in denen Ausnahmen von den Haushaltsgrundsätzen vorgesehen sind, der Europäische Rechnungshof angehört werden. Die heutige Stellungnahme – sowie weitere Stellungnahmen zu den Vorschlägen für den EU-Haushalt 2028–2034 – werden auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht. Die Stellungnahme liegt derzeit nur auf Englisch vor. Weitere EU-Sprachen folgen demnächst.
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