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Politischer Einfluss der beratenden EU-Ausschüsse wird nicht systematisch ermittelt

Politischer Einfluss der beratenden EU-Ausschüsse wird nicht systematisch ermittelt
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Politischer Einfluss der beratenden EU-Ausschüsse wird nicht systematisch ermittelt

  • Die Stellungnahmen der Ausschüsse kommen teilweise zu spät, um EU-Beschlüsse zu beeinflussen.
  • Die Auswirkungen der Stellungnahmen auf die Gesetzgebung werden nicht konsequent bewertet.
  • Die Auswahl der für Stellungnahmen häufig hinzugezogenen Experten ist nicht transparent.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen legen ihre Stellungnahmen häufig nicht früh genug vor, um auf den Entscheidungsprozess der EU Einfluss zu nehmen. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Beide Ausschüsse sollen als Brücke zwischen Politik, Gesellschaft und anderen Interessenträgern dienen. Sie bewerten den Prüfern zufolge jedoch nicht systematisch, wie ihre Stellungnahmen in die verabschiedeten Gesetze einfließen, und haben keine transparenten Kriterien für die Auswahl von Experten.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) wurden durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Beratungsgremien der EU eingesetzt. Der EWSA vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Zivilgesellschaft, der AdR ist das offizielle Sprachrohr der gewählten Vertreter auf lokaler und regionaler Ebene (Städte, Gemeinden und Regionen). Der EWSA und der AdR können auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben. In bestimmten Bereichen müssen sie jedoch zu den Gesetzesvorschlägen, die die EU-Kommission dem EU-Parlament und dem Rat vorlegt, zwingend angehört werden (sogenannte obligatorische Befassung). Die Stellungnahmen der Ausschüsse sind für die EU-Institutionen nicht verbindlich.

"Durch ihre Beratungsfunktion sollen der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen zur demokratischen Teilhabe beitragen und die Legitimität des politischen Entscheidungsprozesses verstärken", so Katarína Kaszasová, die als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. "Allerdings wäre wichtig, dass sie ihre Beiträge pünktlich vorlegen und auch die Auswirkungen ihrer Arbeit systematisch bewerten."

Die Prüfer untersuchten für die Zeit zwischen 2019 und 2024 den gesamten Erstehungsprozess der Stellungnahmen – von der strategischen Planung bis zur Wirkungsmessung. Sie stellten fest, dass die beiden Ausschüsse über klare Regeln und Leitlinien verfügen, um ein einheitliches Qualitätsniveau und eine Standardisierung zu erreichen. Die Stellungnahmen werden laut den Prüfern in erster Linie von den Ausschussmitgliedern erarbeitet, die jedoch von Experten unterstützt werden können. Diese Experten würden für ihre Tätigkeit zwar nicht vergütet, hätten jedoch Anspruch auf Erstattung der Reisekosten sowie auf eine Pauschale für Reise- und Sitzungstage. Beide Ausschüsse griffen in großem Umfang auf Experten zurück, doch gebe es für deren Auswahl keine transparenten Kriterien. Dies berge das Risiko einer subjektiven, undurchsichtigen Auswahl, was den Ruf der Ausschüsse beschädigen könne, so die Prüfer. Es sollten Kriterien für die Auswahl der Sachverständigen aufgestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Außerdem sollte es ein zentrales Sachverständigenregister geben (wie es bisher nur beim EWSA existiert), um frühere Tätigkeiten der Experten für die Ausschüsse sowie deren Fachgebiete zu erfassen.

Um den politischen Entscheidungsprozess zu beeinflussen, müssen die Stellungnahmen zum richtigen Zeitpunkt vorgelegt werden. Sie kommen laut den Prüfern jedoch nicht immer rechtzeitig bei den EU-Gesetzgebern an. Zwischen 2019 und 2024 habe der EWSA 84 % seiner Stellungnahmen vor der Abstimmung im zuständigen Parlamentsausschuss vorgelegt, beim AdR seien es sogar nur 74 % gewesen. Keiner der beiden Ausschüsse verfüge über ein automatisches Tool zur systematischen Überwachung der Fristeinhaltung, das Informationen über näher rückende institutionelle und politische Termine enthält und bei Verspätung automatische Warnmeldungen erstellt. Schließlich konzentrierten sich die Ausschüsse bei der Bewertung ihrer Resonanz eher auf ihre Präsenz in der Öffentlichkeit und die Anzahl der produzierten Stellungnahmen als auf die tatsächlich erzielte Wirkung. Die Prüfer empfehlen die Einführung qualitativer und ergebnisorientierter Indikatoren z. B. zur Bewertung der Frage, inwieweit die Stellungnahmen in die verabschiedeten Gesetzestexte eingeflossen sind.

Hintergrundinformationen

Der Sonderbericht 12/2026 "Die beratenden Einrichtungen der EU: Verfahren für die Erarbeitung von Stellungnahmen sind vorhanden, aber Fristeinhaltung und Messung der Auswirkungen stellen nach wie vor eine Herausforderung dar" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.

Contact:

ECA press office: press@eca.europa.eu

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