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FREIE WÄHLER Bundesvereinigung

FREIE WÄHLER: Prozenthürde bei Europawahl nur mit Berücksichtigung regionaler Besonderheiten

Straßburg. Heute hat das Europäische Parlament ein eigene Gesetzesinitiative zum künftigen europäischen Wahlsystem beschlossen. Die FREIE WÄHLER unterstützen grundsätzlich diese Reform des Wahlsystems, stellen sich aber gegen die Einführung einer 3,5 Prozent-Hürde, die letztlich nur Deutschland betreffen wird.

3,5 Prozent-Hürde macht Europa weniger demokratisch

Artikel 13 der Gesetzesinitiative führt eine 3,5 Prozent-Klausel für Länder ein, die mehr als 60 Abgeordnete ins Europaparlament entsenden. Frankreich und Italien, die dies neben Deutschland betreffen würde, haben bereits Prozenthürden auf nationaler Ebene von fünf und vier Prozent. Daher wird eine solche 3,5 Prozent-Klausel künftig nur Deutschland betreffen.

Die FREIE WÄHLER kritisieren, dass eine solche Klausel zum Verlust von Millionen Wählerstimmen und damit zu weniger Demokratie auf europäischer Ebene führt. Die Renew Europe-Gruppe, der die FREIE WÄHLER angehören, hat einen Änderungsantrag zur Initiative eingebracht. Dieser Änderungsantrag 26 fordert, dass eine solche Klausel nicht für kleine Parteien gelten sollte, die bereits auf regionaler oder Landesebene an Regierungen beteiligt sind. Dieser Änderungsantrag wurde nicht aufgenommen.

FREIE WÄHLER stimmen gegen Mindestklausel bei EU-Wahlen

Da dieser Änderungsantrag nicht angenommen wurde, stimmten die FREIE WÄHLER-Abgeordnete Ulrike Müller und Engin Eroglu gegen das Gesamtpaket.

Ulrike Müller MdEP erläutert ihre Position wie folgt:

„Diese Prozenthürde, die ausschließlich für Deutschland relevant wird, verzerrt die politische Repräsentation in Europa. Millionen deutsche Wählerinnen und Wähler werden dann auf EU-Ebene keine Stimme mehr haben. Das ist nicht demokratisch und nicht im Geiste unserer europäischen Werte! Kleine Parteien stören weder im Parlament noch zersplittern sie den demokratischen Prozess – ganz im Gegenteil! Eine solche Prozenthürde müsste unbedingt regionale Eigenheiten berücksichtigen. Damit denke ich insbesondere an eine Ausnahme für Parteien, die in den Landtagen vertreten und also regional sehr relevant sind! Da unser Änderungsantrag 26 abgelehnt wurde, können wir nicht anders, als in Gänze gegen diesen Initiativbericht zu stimmen.“

Engin Eroglu MdEP ergänzt:

„3,4 % der deutschen Stimmen entsprach bei der letzten Europawahl 1,3 Millionen Stimmen. Das ist mehr als die gesamten abgegebenen Stimmen in Luxemburg, Zypern, Slowenien und Malta zusammen. Diese Länder haben aber in Summe 25 Abgeordnete! Es wäre ein trauriger Tag für die Demokratie, wenn die Prozenthürde in dieser Form kommt!“

Hintergrund

Der vom Europäischen Parlament initiierte Bericht muss vom Rat einstimmig angenommen werden, die Zustimmung des Parlaments erhalten und von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften (Art. 223 AEUV) gebilligt werden. In der heute abgestimmten Gesetzesinitiative macht das Parlament Vorschläge zur Harmonisierung der EU-Wahlen und spricht sich für ein Spitzenkandidatenverfahren für die Kommissionspräsidentschaft aus. Neben der bisher bekannten Wahl auf nationaler Ebene von 705 Abgeordneten erhielte jede*r Stimmberechtigte eine zweite Stimme, um 28 zusätzliche Mitglieder des Europäischen Parlaments aus einem EU-weiten Wahlkreis direkt zu wählen. Zudem soll die Wahl von Frauen begünstigt werden durch paritätische Besetzung der Wahllisten oder über eine selbstgesetzte Frauenquote.

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung
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