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Diesel-Abgasskandal: Angeordneter Sprinter-Rückruf zieht keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Daimler AG nach sich

Lahr (ots)

Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal Anfang Oktober erneut bei einer Motorenmanipulation (Sprinter) erwischt hat, muss der Konzern keine rechtlichen Folgen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart befürchten. Die Ermittlungen gegen die Daimler AG seien mit dem Bußgeld-Bescheid vom 24. September abgeschlossen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Daimler AG musste 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Die Manipulation am Sprinter-Modell spielte beim Bußgeldbescheid keine Rolle. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig. Allerdings habe der Bußgeldbescheid keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorensteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG, betonte die Behörde weiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor gegen Mitarbeiter des Konzerns.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich laut Medienberichten darüber gewundert, warum die Ermittlungen gegen Daimler mit dem Bußgeldbescheid so schnell beendet worden waren. Vor allem weil bereits wenige Tage danach, das KBA für das Vorgängermodell des aktuellen Sprinters einen europaweiten Rückruf angeordnet hatte. Auch dieses Modell ist laut KBA mit einer illegalen Abschaltvorrichtung ausgerüstet. Eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprintermotors OM651 sorgt dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten wird. Betroffen sind demzufolge 260.000 Transporter in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Daimler will gegen den Rückruf Einspruch einlegen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler im Abgasskandal auffällig geworden ist. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18, hatte das Landgericht im Juni die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 verurteilt. Das Gericht warf der Daimler AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.

Im Juni reagierte das KBA auf die Verstrickungen von Daimler im Abgassumpf. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezog sich mit ihrem Bußgeldbescheid zusätzlich auf den Rückruf-Bescheid des KBA von 2018 gegen 684.000 Fahrzeuge. Neben dem Mercedes-Van Vito waren demnach auch Modelle des Geländewagens GLC und der C-Klasse von Mercedes betroffen. Der aktuelle Rückruf des Sprintervorgängermodells fand keine Berücksichtigung mehr.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.

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