Mitteldeutsche Zeitung: zu Videoüberwachung/Urteil
Halle (ots) - Geheimdienste würden es als beglückende Vision begreifen, wenn jeder damit rechnen müsste, zu jeder Zeit an jedem Ort beobachtet zu werden. Für Menschen hingegen, die sich als Person betrachten mit Anspruch auf Schutz ihrer Intim- und Privatsphäre, ist das eine Horrorvorstellung. Darum ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Zulässigkeit privater Überwachungskameras ...