Mitteldeutsche Zeitung: zu Österreich
Halle (ots) - Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Bundespräsidentenwahl für ungültig erklärt, weil Formalia beim Auszählen nicht eingehalten wurden. Das ist nicht pingelig oder unverhältnismäßig. Die Wahl muss wiederholt werden, weil zumindest die Möglichkeit besteht, dass Stimmen falsch ausgezählt wurden. Sie muss erst recht wiederholt werden, wenn all das auch noch gehäuft passiert, in ...