Mitteldeutsche Zeitung: zu Nebenverdiensten
Halle (ots) - Keine Frage: Es ist das Recht von Parlamentariern, nebenher anderen Tätigkeiten nachzugehen. Gleichzeitig müssen sie laut Gesetz aber sicherstellen, dass ihre Arbeit als Abgeordnete auch wirklich im Mittelpunkt steht. Unabhängig von den Vorschriften muss jeder einzelne sich fragen, ob er wirklich gewillt ist, den hohen Anforderungen eines Mandats auch tatsächlich nachzukommen. Niemand ist gezwungen, ...