Weser-Kurier: Über das erste G20-Urteil schreibt Joerg Helge Wagner:
Bremen (ots) - Schwerer Landfriedensbruch kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, gefährliche Körperverletzung ebenso. Für einen besonders schweren Angriff auf Vollstreckungsbeamte sind maximal fünf Jahre möglich. Der nun in Hamburg verurteilte Niederländer hat aus Sicht des Richters bei den G20-Krawallen im Juli alle drei Delikte begangen. Dafür soll ...