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Weser-Kurier: Über das erste G20-Urteil schreibt Joerg Helge Wagner:

Bremen (ots)

Schwerer Landfriedensbruch kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, gefährliche Körperverletzung ebenso. Für einen besonders schweren Angriff auf Vollstreckungsbeamte sind maximal fünf Jahre möglich. Der nun in Hamburg verurteilte Niederländer hat aus Sicht des Richters bei den G20-Krawallen im Juli alle drei Delikte begangen. Dafür soll er 31 Monate ins Gefängnis. Als "absurd hohe Strafe" kann das nur bezeichnen, wer mit den Krawallmachern sympathisiert - wie offenbar der justizpolitische Sprecher der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Alle, die unserem Rechtsstaat etwas näher stehen, werden hingegen begrüßen, dass er die brutale Aggression vermeintlicher "Globalisierungsgegner" konsequent ahndet: mit Augenmaß und jetzt sogar relativ zügig. Anfang Juli zeigte sich, dass eine offene Gesellschaft verwundbar ist. Ihre gewaltbereiten Verächter führten nicht nur die Polizisten, sondern auch die friedlichen, ernsthaften Demonstranten geradezu vor. Ende August aber macht dieses Gemeinwesen klar, dass es nicht wehrlos ist. Auch das Verbot der extremistischen Plattform linksunten.indymedia unterstreicht dies: Anstifter sind genauso schuldig wie Täter.

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