POL-GOE: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen und der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen
Göttingen (ots)
Die Zentrale Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Göttingen seit ca. Mitte Mai 2025 ein verdecktes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der banden- und gewerbsmäßigen Geldwäsche und Computerbetruges gegen mehrere in Hann. Münden ansässige Personen. Diese werden verdächtigt, die Herkunft von Geldern, die vermutlich originär aus Straftaten stammen oder durch die Begehung von Straftaten generiert wurden, durch Geldwäschehandlungen zu verschleiern.
Ursprung des aktuellen Ermittlungsverfahrens war die Geldwäscheverdachtsmeldung einer Bank, die auffällige Finanzflüsse zu mehreren Konten dieser Bank zum Gegenstand hatte. Auf den Konten waren Gutschriften verschiedener Zahlungsdienstleister und Bargeldein- und -auszahlungen unbekannter Mittelherkunft zu verzeichnen.
Erste Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass augenscheinlich gewerbsmäßig sogenannte Finanzagenten zur Eröffnung von Konten angeworben wurden, um dem Tatverdächtigenkreis die Abwicklung betrügerischer Online-Wettgeschäfte zu ermöglichen. Konkret konnten über festgestellte Modi Operandi Parallelen bzw. Überschneidungen zu einem im Jahr 2021 bei der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen bearbeiteten komplexen Ermittlungsverfahren gegen eine in Hann. Münden ansässige, türkischstämmige Familie festgestellt werden. In diesem Zusammenhang konnte ein großes Netzwerk von Finanzagenten ermittelt werden, die seitens der Hauptbeschuldigten angeworben wurden. Dabei stellten die Finanzagenten ihre Personalien für Kontoeröffnungen zur Verfügung. Hierfür erhielten diese verhältnismäßig hohe finanzielle Zuwendungen von diesem kriminellen Clan.
Die Hauptbeschuldigten bedienten sich sodann dieser Konten, um hierüber betrügerische Finanztransaktionen bei Wett- und Online-Casinoanbietern abzuwickeln. Die Finanzagenten selbst hatten keine Verfügungsgewalt über diese Konten. Das festgestellte Finanztransaktionsvolumen überstieg dabei das legale Einkommen der Tatbeteiligten um ein Vielfaches.
Aufgrund der vorliegenden Verdachtslage sowie Ermittlungserkenntnisse wurden am heutigen Tag insgesamt sechs durch das AG Göttingen erlassene Durchsuchungsbeschlüsse an vier Objekten in Hann. Münden vollstreckt. Die dabei sichergestellten Beweismittel befinden sich noch in der IT-forensischen Untersuchung und werden auf Verfahrensrelevanz geprüft.
Die Ermittlungen dauern an. Gegen die sogenannten Finanzagenten erfolgen gesonderte strafrechtliche Ermittlungen wegen der Beihilfe zum Betrug. "Die Bekämpfung der Geldwäsche ist eine Schwerpunktaufgabe unserer ZKI. Durch den Rückfluss kriminell erlangter Geldwerte in den legalen Wirtschaftskreislauf entstehen hohe wirtschaftliche und soziale Schäden, die es mit aller Deutlichkeit zu bekämpfen gilt", so Thomas Breyer, Leiter der ZKI.
Weitere Auskünfte können unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Etwaige Rückfragen sind an die Staatsanwaltschaft Göttingen zu richten.
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