Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Wilhelmshaven (ots)
Am Donnerstagnachmittag kam es in Wilhelmshaven auf der Bahnstrecke von Wilhelmshaven nach Oldenburg zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Unbekannte hatten offenbar mehrere Gegenstände unter welchen sich auch ein Einkaufswagen befand im Bereich der Brücke am Banter Weg in die darunter liegenden Gleise geworfen. Der Vorfall ereignete sich gegen 15:23 Uhr auf der Strecke von Wilhelmshaven nach Oldenburg.
Nachdem ein in Richtung Oldenburg fahrender Zug der Nordwestbahn mit den in den Gleisen liegenden Gegenständen kollidierte, brachte der Triebfahrzeugführer die Bahn durch eine Schnellbremsung zum Stehen. Der Einkaufswagen verkeilte sich hierbei unter dem Drehgestell des Zuges und musste durch Kräfte der Feuerwehr mittels Schneidgerät entfernt werden. Glücklicherweise wurde keiner der ca. 40 Bahnreisenden verletzt. Die Nordwestbahn fuhr anschließend gegen 17:31 Uhr in den Bahnhof Wilhelmshaven ein.
Insgesamt waren jeweils eine Streife der Bundespolizei, eine Streife der Landespolizei, 37 Kräfte der Feuerwehr und vorsorglich ein Rettungswagen im Einsatz.
Trotz schneller Absuche der Umgebung konnte vor Ort kein Tatverdächtiger festgestellt werden, es wurden allerdings Beweismittel gesichert.
Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 21 838 0 entgegen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden daher sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.
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