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Bundespolizeiinspektion Kiel

BPOL-KI: Gefängnis trotz geringer Geldstrafe

Fehmarn/Puttgarden (ots)

Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel stellten im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreiseüberwachung im Fährhafen Puttgarden am 02.06.2026 einen rumänischen Staatsangehörigen fest, der per Haftbefehl gesucht wurde. Obwohl die haftabwendende Geldstrafe gering ausfiel, musste er dennoch ins Gefängnis.

Bundespolizisten des Bundespolizeireviers Puttgarden befanden sich am 02.06.2026 gegen 00:30 Uhr in der grenzpolizeilichen Einreiseüberwachung des Fährverkehrs aus Dänemark. In einem international verkehrenden Reisebus kontrollierten sie u.a. einen rumänischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung seiner Personalien brachte dann einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Bayern zutage. Der 38-jährige Mann war wegen Erschleichens von Leistungen zu 7 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung hätte er durch Zahlung einer Geldstrafe i. H. v. 150,- Euro abwenden. Leider war er persönlich und auch auf anderen Wegen nicht in der Lage, die erforderliche Summe aufzubringen und wurde demzufolge gegen 04:45 Uhr der Justizvollzugsanstalt in Lübeck zum Haftantritt übergeben.

Rückfragen bitte an:

André Fischer Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Kiel

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sowie Angestellte, sorgen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und
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