Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Lebensgefährliche Handlung 1: Jugendlicher gibt kuriose Erklärung für Gleisaufenthalt
Hamburg (ots)
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 02.05.2026 gegen 00:07 Uhr eine männliche Person (Alter: 17 Jahre) sich im Gleisbereich im S-Bahnhof Diebsteich aufgehalten haben.
Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Diebsteich Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Ein aufmerksamer Bahnreisender erkannte die Gefahrenlage und meldete den Vorfall an die Polizei. Durch die Bundespolizei wurden kurzzeitige Stromabschaltungen sowie Streckensperrungen für die betroffenen Gleise angeordnet bis sichergestellt werden konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befindet. Zu den bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Eine umgehend durchgeführte Videosichtung bestätigte den Gleisaufenthalt. Zudem konnte erkannt werden, dass der Jugendliche auch die stromführende Schiene übertrat.
Durch die eingesetzte Bundespolizeistreife konnte der deutsche Staatsangehörige im S-Bahnhof angetroffen werden. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich räumte der Mann sein Fehlverhalten ein und gab zu, dass er sich im Gleisbereich befunden habe. Er äußerte, dass er Alkohol getrunken habe und sich habe übergeben müssen. Da er andere Bahnreisende damit nicht habe belästigen wollen, sei er in den Gleisbereich gegangen, um sich dort an einem Grünstreifen zu übergeben.
Nach Durchführung bundespolizeilicher Maßnahmen musste der 17-Jährige wieder entlassen werden. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts "Unerlaubter Gleisaufenthalt" eröffnet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. In diesem Fall hat sich der Jugendliche auch direkt an den Stromschienen im S-Bahnbereich aufgehalten. Diese führen 1.200 V Gleichstrom. Eine Berührung ist lebensgefährlich."
WL
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