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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Bilanz vom Wochenende: Mehr als 100 unerlaubte Einreisen in Forst und Frankfurt (Oder) festgestellt

Brandenburg (ots)

Im Rahmen der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen deckte die Bundespolizei über das Wochenende die unerlaubte Einreise von 70 Personen im Raum Forst sowie 39 Personen im Bereich Frankfurt (Oder) auf. Dabei stellten die Einsatzkräfte drei Schleusungen in Coschen fest.

Am Samstagmorgen, gegen 2:30 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Ortslage Coschen eine vierköpfige Gruppe. Die Somalier im Alter von 16 bis 28 Jahren konnten keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen und gaben an, dass eine unbekannt gebliebene Person sie in einem dunklen Transporter zur Brücke in Coschen gebracht und abgesetzt haben soll. Die beiden 16-jährigen Somalier übergaben die Einsatzkräfte an das zuständige Jugendamt. Bei den 20- und 28-jährigen Somalier erfolgte die Weiterleitung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburgs, nachdem diese ein Schutzersuchen äußerten.

Am Montagmorgen um 1:20 Uhr beobachteten Einsatzkräfte einen 23-jährigen aserbaidschanischen Staatsangehörigen, der einen Iraner und sechs Personen aus Bangladesch auf der polnischen Seite der Grenzbrücke in Coschen abgesetzt hat. Nachdem diese die Brücke in Richtung Deutschland zu Fuß überquerten, reiste der mutmaßliche Schleuser mit dem Pkw nach Deutschland ein. Einer Streife der Gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle gelang es, das Fahrzeug in Steinsdorf anzuhalten und den 23-jährigen Aserbaidschaner vor Ort festzunehmen. Einsatzkräfte stellten die sieben Geschleusten am Sportplatz Coschen und nahmen diese vorerst in Gewahrsam. Die Bearbeitung dauert an.

Im Bereich Forst stellte die Bundespolizei am Wochenende 70 Personen fest, die unerlaubt einreisten. Sie verfügten nicht über die für die Einreise oder den Aufenthalt erforderlichen Dokumente. Es handelte es sich größtenteils um syrische und afghanische Staatsangehörige.

Die Bundespolizei leitete gegen alle strafmündigen Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthaltes ein. Die mutmaßlichen Schleuser müssen sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten.

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