Bundespolizeiinspektion Saarbrücken
BPOLI-SB: Bundespolizei verhindert sieben unerlaubte Einreisen
Saarbrücken-Kleinblittersdorf-Saarlouis-Überherrn-Nennig (ots)
Im Rahmen der Maßnahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen konnten am gestrigen Montag über den Tagesverlauf verteilt insgesamt sieben unerlaubte Einreisen ins Bundesgebiet verhindert werden. Die Betroffenen verfügten allesamt nicht über die notwendigen Einreisedokumente. Sie wurden wegen unerlaubter Einreise beanzeigt und nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen nach Frankreich bzw. Luxemburg zurückgewiesen.
An der Goldenen Bremm war ein 24-jähriger Serbe betroffen, der als Beifahrer in einem PKW kontrolliert wurde. Der Fahrer, ein 28-jähriger Kroate, verfügte zwar über eine legalen Aufenthaltsstatus, wird sich jedoch wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten müssen. Ebenfalls an der Goldenen Bremm erfolgte in einer international verkehrenden Busverbindung die Feststellung eines 26-jährigen Mannes aus Albanien, der ebenfalls nach Frankreich zurückmusste. Gleiches erfolgte mit einer 20-jährigen Serbin, die mit dem Regionalzug aus Forbach kommend einzureisen versuchte.
In Überherrn wurde ein albanischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich nicht ausweisen konnte. Nach eigenen Angaben sei er im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, welchen er lediglich zu Hause in Frankreich vergessen hätte. Diese Schutzbehauptung konnte aber im Rahmen der weiteren Ermittlungen schnell widerlegt werden. Denn nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Zentrum in Kehl stellte sich heraus, dass der 45-jährige bereits 2022 aus Frankreich ausgewiesen wurde. Nach der nunmehr erfolgten Zurückweisung liegen die weiteren Maßnahmen in der Verantwortung der französischen Behörden. Der Fahrer des Fahrzeuges, ein 48-jähriger Türke mit legalem Status, wird sich ebenfalls wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten müssen.
In Kleinblittersdorf mussten ein Afghane (29) sowie ein Kosovare (50) den auf der Route Freiburg-Brüssel verkehrenden Reisebus verlassen. Nach der Überprüfung war ihre Reise beendet und es erfolgte die Zurückweisung.
In Nennig war es ein ägyptischer Staatsangehöriger, der nach Einreise als Beifahrer in einem PKW nach Luxemburg zurückmusste. Der 29-jährige konnte sich lediglich mit einer Asylbescheinigung für Italien ausweisen. Aber auch gegen den bulgarischen Fahrer, der sich legal im Schengenraum aufhält, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Hintergrund ist der Verdacht auf Schleusung, da der 51-jährige bereits in einem anderen Verfahren, in dem ebenfalls ein Beifahrer unerlaubt einzureisen versuchte, als Fahrzeugführer auftrat.
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