Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt internationalen Haftbefehl der türkischen Behörden wegen vorsätzlichen Totschlagdeliktes - weitere Festnahmen folgten!
Aachen (ots)
Die Bundespolizei in Aachen war bei ihren Fahndungsmaßnahmen im Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden gleich mehrmals erfolgreich. Nicht nur ein türkischer Staatsangehörige konnte wegen eines Totschlagdeliktes und ein weiterer festgenommen werden, auch einen Tag später meldete sich seine deutsche Bekannte und wollte sich nach dessen Befinden erkundigen. Auch sie wurde mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht.
Am frühen Samstagmittag (20.06.26) kontrolliert die Bundespolizei in Aachen nach der Einreise aus Belgien einen PKW mit 3 Fahrzeuginsassen. Im Fahrzeug befanden sich drei türkische Staatsangehörige zwischen 29 und 33 Jahren. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 33-jährigen Mitfahrer ein internationaler Haftbefehl der türkischen Behörden über Interpol wegen eines Totschlagdeliktes einlag. Der Türke wurde bereits seit Oktober 2025 gesucht. Nun konnte er durch die Bundespolizei in Aachen festgenommen werden und wurde dem polizeilichen Gewahrsamsdienst in Aachen zugeführt. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln anhängige Verfahren wurde zur Entscheidung über die Auslieferung dem zuständigen Gericht vorgelegt. Eine Entscheidung über die Auslieferung steht zurzeit noch aus.
Gegen einen weiteren 32-jährigen Mitfahrer bestanden gleich drei Haftbefehle. Der türkische Mann wird von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht, da er zuvor zur Hauptverhandlung wegen Urkundenfälschung nicht erschienen ist. Weiterhin besteht gegen ihn ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Kempten. Wegen einer Bedrohung hat der Verurteilte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zu verbüßen. Weiterhin besteht gegen den jungen Mann eine Festnahme zur Ausweisung durch das Landratsamt Ostallgäu auf Grund von Straftaten gegen das Leben. Nach Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei wird der Türke der Justizvollzugsanstalt in Aachen zugeführt. Da er sich bei der Kontrolle nicht mit einem gültigen Dokument zur Einreise ausweisen konnte, erwartet ihn zudem eine Strafanzeige wegen der unerlaubten Einreise.
Der 29-jährige Fahrer wird folglich wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise durch die Bundespolizei in Aachen zur Anzeige gebracht. Er durfte seine Reise fortsetzen.
Am darauffolgenden Tag wurde eine 38-jährige Deutsche auf der Wache der Bundespolizei in Aachen vorstellig und wollte sich nach ihrem Bekannten erkundigen. Dieser war einer der Mitfahrer und wurde wegen des Totschlagdeliktes zuvor festgenommen. Sie war auch keine Unbescholtene, denn gegen sie lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Sie musste eine Geldstrafe von 2000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßen. Durch einen Angehörigen konnte die Geldstrafe bezahlt werden, sodass sie schlussendlich die Dienststelle der Bundespolizei wieder verlassen konnte.
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