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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Schwerpunkteinsatz gegen Gewaltkriminalität - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe in Hamm und Münster

Hamm - Münster (ots)

Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 29. bis 31. Mai 2026 einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch.

https://t1p.de/sar58

Hierbei rücken Bahnhöfe in den Fokus, die in der Vergangenheit durch eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten aufgefallen sind.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Münster betrifft dies die Hauptbahnhöfe in Hamm und Münster. Im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes werden in den Bahnhöfen verstärkt Streifen sowie lageangepasste Kontrollmaßnahmen durchgeführt.

Darüber hinaus hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in den beiden Bahnhöfen untersagt.

Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:

https://t1p.de/en4jq

Zudem werden in den Hauptbahnhöfen Hamm und Münster Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszonen hinweisen.

Hintergrund:

Am Hauptbahnhof Hamm wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 insgesamt 61 Gewaltdelikte bearbeitet. Der Anteil der gefährlichen Körperverletzung an den Gewaltdelikten beträgt 7 Delikte oder 11,5 %. Unter den gefährlichen Körperverletzungen befinden sich 3 Straftaten, welche durch oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wurden.

Am Hauptbahnhof Münster wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 113 Gewaltdelikte bearbeitet. Der Anteil der gefährlichen Körperverletzung an den Gewaltdelikten beträgt 12 Delikte oder 10,6 % Unter den gefährlichen Körperverletzungen befinden sich 6 Straftaten, welche durch oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wurden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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