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BPOL NRW: Mehrfache körperliche Auseinandersetzungen: Bundespolizei vollzieht zweimal Gewahrsam

Dortmund (ots)

Am 13. Februar trat eine aggressive Frau gleich mehrfach in Erscheinung. Am frühen Morgen griff sie einen Mann an, woraufhin sie in Gewahrsam genommen wurde. Nach Verlassen des Gewahrsams griff sie zusammen mit einem Freund erneut einen Mann an und beschädigte Mobiliar in einer Lokalität am Dortmunder Hauptbahnhof.

Kurz vor 2 Uhr gingen bei der Polizei mehrere Notrufe ein. Demnach soll eine Frau einen Mann am Hauptbahnhof gegen den Kopf getreten haben. Aufgrund der Nähe des Ortes leitete die Polizei den Notruf an die Bundespolizei weiter. Die eingesetzten Beamten stellten die 31-jährige Frau fest. Im Beisein der Polizisten versuchte die Tatverdächtige, den 37-Jährigen erneut zu treten. Die Beamten unterbanden dies und nahmen die alkoholisierte Polin in Gewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Beschuldigte wurde von der Streife mit einem Atemalkoholwert von über zwei Promille in Gewahrsam genommen und verblieb dort bis 12:00 Uhr. Am Nachmittag, gegen 15:15 Uhr, erhielt die Bundespolizei erneut die Meldung über eine randalierende Frau. In einer Lokalität war die polnische Staatsbürgerin mit einem deutschen Staatsbürger in eine verbale Streitigkeit geraten. Diese uferte in eine körperliche Auseinandersetzung aus, wobei die Aggressorin von einem weiteren polnischen Staatsbürger unterstützt wurde. Die beiden schlugen gemeinsam auf den 32-Jährigen ein, bespuckten ihn und warfen Blumentöpfe und einen Stuhl nach dem Bielefelder. Dieser wurde glücklicherweise nicht verletzt. Die Bundespolizisten trennten die Kontrahenten. Den 37-jährigen Aggressor entließen die Einsatzkräfte nach erfolgter Belehrung und erteilten ihm einen Platzverweis für den Hauptbahnhof Dortmund. Die Frau zeigte sich der Streife gegenüber weiterhin aggressiv und äußerte sich nach erfolgter Belehrung nicht zu den Tatvorwürfen. Aufgrund ihres Verhaltens führten die Polizisten sie zur Wache. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von über 2,5 Promille. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter ordnete dieser ein erneutes Gewahrsam an. Die Uniformierten führten die Beschuldigte erneut dem Polizeigewahrsam zu.

Die Bundespolizei leitete in beiden Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
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X (Twitter): @BPOL NRW

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44141 Dortmund

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