Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen
Kleve - Kempen - Kaldenkirchen - Goch (ots)
Am späten Samstagabend, 13. Dezember 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 32-jährigen Polen auf der Bundesautobahn 57. Dieser war zuvor aus den Niederlanden in das Bundesgebiet eingereist. Zur Überprüfung der Personalien zeigte der Mann einen niederländischen Reisepass vor. Bei dem anschließenden Abgleich des Lichtbildes mit der Person, stellten die eingesetzten Beamten fest, dass es sich um zwei verschiedene Personen handelte. Daraufhin durchsuchte die Bundespolizei das Auto sowie den Mann nach seinen echten Ausweispapieren. Dabei fanden die Beamten einen polnischen Reisepass. Eine Überprüfung der echten Personalien des Reisenden ergab, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Hagen per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2022 hatte das Amtsgericht Plettenberg den Gesuchten aufgrund von Betrug zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro, ersatzweise 50 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Da der Mann die geforderte Geldsumme von insgesamt 750 Euro nicht entrichten konnte, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzuganstalt Kleve. Weiterhin eröffnete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Verhafteten wegen Ausweismissbrauchs.
Nur kurze Zeit später kontrollierte die Bundespolizei Fahrgäste eines Reisebusses auf der Bundesautobahn 61. Dabei überprüften die Beamten auch einen 35-jährigen Spanier. Eine Abfrage der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart per Haftbefehl gesucht wurde. Im Jahr 2024 hatte das Amtsgericht Stuttgart den Gesuchten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Verurteilte gab an, bereits einen Teil der Strafe gezahlt zu haben. Die geforderte Restsumme von insgesamt 5427,50 Euro konnte der Mann jedoch nicht zahlen, weswegen die Bundespolizei ihn vor Ort verhaftete und in die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen brachte. Hier muss er jetzt die fällige Restersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen verbüßen.
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