Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fünf Kontrollen, fünf Waffen - Bundespolizei bei Personenkontrollen erfolgreich
Gelsenkirchen (ots)
Am 22. Oktober fanden Bundespolizisten bei Personenkontrollen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof mehrere gefährliche und verbotene Gegenstände.
Gegen 8 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte eine deutsche Staatsangehörige. Auf Nachfrage gab sie ein Pfefferspray heraus, welches als Parfümflasche getarnt war. Die Beamten beschlagnahmten den verbotenen Gegenstand und belehrten die 24-Jährige, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte die Wohnungslose ihren Weg fortsetzen.
Nur ein paar Minuten später überprüften die Beamten einen 21-Jährigen. Auch ihn fragten die Einsatzkräfte nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Er gab an, nichts dabei zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten einen Elektroschocker, der als Ring getragen wird und beschlagnahmten diesen. Der Wohnungslose machte nach erfolgter Belehrung ebenfalls von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wurde anschließend aus der Maßnahme entlassen.
Gegen 8:30 Uhr entdeckten die Beamten, dass ein ghanaischer Staatsangehöriger einen ungewöhnlichen Ring trug. Bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich um einen verbotenen Schlagring handelte. Die Uniformierten kontrollierten den Mann und beschlagnahmten den Gegenstand. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der 24-Jährige keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt. Die Polizisten belehrten den Mann, der sich nicht äußerte, und übergaben ihn anschließend an das zuständige Ausländeramt.
Einige Stunden später, gegen 11 Uhr, kontrollierten die Polizisten einen weiteren deutschen Staatsangehörigen. Auch ihn fragten die Beamten, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich trage. Der 39-Jährige ohne festen Wohnsitz händigte den Beamten daraufhin ein Kampfmesser aus, welches diese umgehend beschlagnahmten. Er äußerte sich nicht zum Tatvorwurf und setzte nach Abschluss der Maßnahmen seinen Weg fort.
Gegen 12:15 Uhr führten die Beamten eine weitere Personenkontrolle bei einem 43-Jährigen durch. Bei der folgenden Durchsuchung entdeckten die Beamten einen Teleskopschlagstock in seinem Rucksack und beschlagnahmten diesen. Auch der Mann aus Marl äußerte sich nicht. Im Anschluss entließen sie ihn.
Die Beamten leiteten in allen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Gegen den Ghanaer wurde zudem ein Verfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.
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