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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl am Düsseldorfer Flughafen

Düsseldorf (ots)

Bei den grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle am Wochenende wurden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines 22-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Böblingen hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der afghanische Staatsangehörige soll im Februar 2018 in Herrenberg einem anderen eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Da der Mann nach unbekannt verzogen ist und das Gericht keine weiteren Schriftstücke zu stellen konnte, wurde aufgrund der Fluchtgefahr der Haftbefehl erlassen. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Tübingen den jungen Mann wegen Körperverletzung zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Mann wurde nach Ankunft aus Paris dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ebenso wurde ein 26-Jähriger bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Paris festgestellt, da die Staatsanwaltschaft Halle den Mann wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt hatte. Der somalische Staatsangehörige konnte die Strafe nicht abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 777,- Euro nicht begleichen konnte. Somit wurde der Mann ebenfalls der Justizvollzugsanstalt überstellt.

Ein 32-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Puerto Plata festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft München den Mann zur Festnahme wegen Betruges ausgeschrieben hatte. Der kroatische Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 838,50 Euro bei der Bundespolizei beglich und seine Reise in die Dominikanische Republik antreten.

Des Weiteren konnte ein 41-Jähriger seine Freiheitsstrafe von 3 Tagen abwenden, weil er die Geldstrafe in Höhe von 220,- Euro bezahlte. Der türkische Staatsangehörige war von der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Der Mann konnte seinen Flug in die Türkei fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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