BKA: Abgeschaltete Darknet-Handelsplattform "Archetyp Market" - Anklage gegen mutmaßlichen Betreiber erhoben
Wiesbaden (ots)
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ZIT) hat gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der im Verdacht steht, Gründer und Administrator des Darknet-Handelsmarktplatzes "Archetyp Market" gewesen zu sein, Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben.
Bei "Archetyp Market" handelte es sich zum Zeitpunkt der Abschaltung im Juni 2025 um den weltweit größten Handelsmarktplatz für Betäubungsmittel, Cannabisprodukte, neue psychoaktive Stoffe (NPS) und Arzneimittel. Über diesen Marktplatz wurden allein im Zeitraum von November 2022 bis zur Abschaltung ca. 2.300.000 Bestellungen mit einem Umsatzvolumen von rund 330 Millionen Euro getätigt. Dabei wurden ca. 6,9 Tonnen, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter diverser Betäubungsmittel (u.a. Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack) sowie zusätzlich diverse Cannabisprodukte, Arzneimittel, Dopingmittel und NPS gehandelt. Zum Zeitpunkt der Abschaltung waren auf dem Marktplatz über 600.000 Kundenkonten und ca. 17.000 Verkaufsangebote von weit über 3.000 professionellen Verkäufern registriert. Zeitweise waren bis zu neun Moderatoren mit der Pflege des Marktplattes befasst.
Der Angeschuldigte soll die Ausrichtung von "Archetyp Market" bestimmt sowie die technische Infrastruktur bereitgestellt und gepflegt haben, die den Verkäufern die Möglichkeit zum Angebot der illegalen Güter gegeben hat. Die Bezahlung der Waren erfolgte szenetypisch alleine in der Kryptowährung Monero im Wesentlichen über ein Treuhandsystem der Plattform. Hierbei soll der Angeschuldigte prozentual an den jeweiligen Verkaufserlösen in Höhe von rund fünf Prozent beteiligt worden sein.
Dem Angeschuldigten wird durch die ZIT vorgeworfen, seit Juli 2020 unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringen Mengen sowie Arzneimitteln und neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) getrieben zu haben. Für den Zeitraum ab Juni 2022 wird ihm diesbezüglich ein gemeinschaftliches bandenmäßiges Handeln mit mindestens zwei weiteren Nutzern vorgeworfen. Auch wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Tatzeitraum durch das eingerichtete Treuhandsystem sowie durch weitere Gebühren ca. 20 Millionen Euro verdient zu haben.
Der Gesetzgeber droht für das bandenmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren an (§§ 29a, 30a des Betäubungsmittelgesetzes). Daneben wird im Falle einer Verurteilung die Einziehung des Taterlangten anzuordnen sein.
Der Angeschuldigte war am 11.06.2025 durch eine Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei an seinem Wohnsitz in Barcelona festgenommen worden. Nach Auslieferung des Beschuldigten noch im selben Monat befindet sich dieser seitdem in Untersuchungshaft in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Den durch die ZIT und das Bundeskriminalamt koordinierten Maßnahmen im Zuge der internationalen Operation "Deep Sentinel" gegen den "Archetyp Market" gingen langwierige und aufwändige Ermittlungen in den beteiligten Staaten voraus, welche von Europol und Eurojust unterstützt wurden.
Im Rahmen der Ermittlungen konnten dem Angeschuldigten zuzuordnende mutmaßliche Taterträge in Form von Kryptowährungen, Bargeldbeständen und Luxusfahrzeugen in Höhe von umgerechnet knapp 10 Millio-nen Euro vorläufig sichergestellt werden.
Der nicht vorbestrafte und anwaltlich vertretene Angeschuldigte hat sich bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kooperativ gezeigt und eine geständige Einlassung abgegeben.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt - auch im Fall einer geständigen Einlassung - die Unschuldsvermutung.
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