Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland mehr verpassen.

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Polizei warnt vor dubiosen Verkaufsveranstaltungen und bittet in einem konkreten Fall um Kontaktaufnahme

Wilhelmshaven (ots)

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor einem betrügerischen 
Vorgehen im Zusammenhang mit einer Verkaufsveranstaltung.

Seit dem 03.01.2022 wurden gezielt ältere Menschen im Stadtgebiet 
angerufen und zu einer "Gesundheits-/Informationsveranstaltung" am 
25. und 26.01.2022 in Wilhelmshaven eingeladen.

Bei den Telefonaten wurden den Angerufenen diverse Versprechungen 
gemacht, z.B. kostenlose Mittagessen, angebliche Kooperationen und 
die Anwesenheit eines Arztes. 

Beamte der Polizei kontrollierten die Veranstaltung, die mangels 
Teilnehmer unmittelbar vor der Kontrolle abgebrochen wurde und 
stellten fest, dass die mitgeteilten Inhalte nicht zutrafen. 

Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des unlauteren 
Wettbewerbs aufgenommen und bittet Angerufene um Kontaktaufnahme 
unter der 04421 942-438.

+++ Allgemein Hinweise der Polizei +++

Im Rahmen der Kampagne "Im Alter sicher leben - Gemeinsam - 
Füreinander" haben über 25.000 Haushalte in der Stadt Wilhelmshaven 
und im Landkreis Friesland unter anderem die Broschüre "Im Alter 
sicher leben" erhalten. Die Broschüre informiert über 
Kriminalitätsformen, denen ältere Menschen in besonderer Weise 
ausgesetzt sind, und gibt Tipps zum wirksamen Schutz vor solchen 
Straftaten. 

Hier geht es zur Pressemitteilung
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5059004

Unter anderem weist Sie auch auf Gefahren dubioser Kaffeefahrten und 
Werbeveranstaltungen hin:

Wenn Sie gern unterwegs und unter Menschen sein wollen, freuen Sie 
sich vielleicht über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, 
Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung und Geschenke - alles für ein 
paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen 
nichts zu tun: Bei der "Möglichkeit zur Teilnahme an einer 
Werbeveranstaltung" geht es nur ums Geschäft und damit um Ihr Geld. 
Präsentiert werden Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze, 
Nahrungsergänzungsmittel, Trinkkuren und Ähnliches. Diese "Angebote" 
sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und meist 
teurer als im Fachhandel.

Katja Reents, Beauftragte für Kriminalprävention in der 
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland gibt folgende Tipps:

--Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters. Auf der Einladung 
sollte zum Beispiel die vollständige Adresse des Veranstalters 
stehen, eine Postfachadresse reicht später in der Regel nicht, um 
Ihre Rechte durchzusetzen. 

--Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach. Diese hat eine 
"Schwarze Liste unseriöser Betreiber von Kaffeefahrten" 
zusammengestellt, die auch im Internet abrufbar ist: www.vzhh.de. 

--Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei einer Kaffeefahrt etwas zu 
bestellen oder zu kaufen. 

--Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden 
haben. 

--Achten Sie bei Verträgen auf das Datum und die Unterschriften! Die 
Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert 
unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert 
die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. 

--Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift 
des Vertragspartners deutlich lesbar sind. 

--Notieren Sie sich den Namen von Zeugen und möglichst den Wortlaut 
der Warenanbietung.

--Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, schicken Sie einen 
schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) innerhalb von 14
Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer. 

--Leisten Sie keine Anzahlung, auch wenn diese als Verwaltungsgebühr 
deklariert wird. 

--Bei Unklarheiten über Veranstalter/Anbieter setzen Sie sich mit der
Polizei oder dem Ordnungsamt in Verbindung. Verkaufsveranstaltungen 
dieser Art sind genehmigungspflichtig! In der Regel liegt bei solchen
Anbietern keine Genehmigung für die Veranstaltung vor. 

--Wenn Ihnen der Veranstalter verbietet, den Veranstaltungsraum zu 
verlassen, rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen 
Freiheitsberaubung und/oder Nötigung. 

--Wenn Ihnen nach der Veranstaltung die Rückfahrt verweigert wird, 
verlangen Sie den Namen des Busunternehmens und der Busfahrerin oder 
des Busfahrers oder rufen Sie die Polizei, damit die Personalien 
erfasst werden. 

--Nach Paragraf 661 BGB müssen versprochene Geschenke ausgegeben 
werden



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland