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POL-VIE: Kreis Viersen: Infos zum Versammlungsrecht - auch sogenannte Spaziergänge müssen angemeldet werden

Kreis Viersen (ots)

"Die Versammlungsfreiheit ist ein für eine Demokratie elementares Grundrecht und wird deshalb durch die Polizei besonders geschützt", betont Landrat Dr. Andreas Coenen. Versammlungen unter freiem Himmel, ob als Aufzug oder als Kundgebung, müssen aber angemeldet werden. Denn nur so ist es der Polizei möglich, Versammlungen zu schützen und das Grundrecht zu wahren. Die Initiatoren der sogenannten "Spaziergänge" werben in den sozialen Netzwerken damit, dass solche Veranstaltungen anmeldungsfrei seien. Dem ist aber nicht so. Denn das Tragen von Kerzen, Bannern, Schildern oder gemeinsamer Kleidung macht aus einem "Spaziergang" eine Versammlung. Selbst dann, wenn mehrere Pärchen schweigend durch Innenstädte gehen und Kerzen in den Händen halten, gelten sie in der Summe als Versammlung. Werden Versammlungen oder Aufzüge nicht angemeldet, drohen Versammlungsleitern Strafanzeigen. Und bei jeder Versammlung muss sich ein Leiter verantwortlich zeigen. "In einer Demokratie sind die Regeln des Rechtsstaats, die der Gesetzgeber in einem parlamentarischen Verfahren erlassen hat, einzuhalten", betont Landrat Dr. Coenen. Möchten Sie eine Versammlung anmelden oder sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren? Alle Infos, die direkten Ansprechpartner rund ums Versammlungsrecht und das Anmeldeformular für Versammlungen erhalten Sie hier bei uns: https://viersen.polizei.nrw/artikel/informationen-zum-versammlungsrecht-0 /wg (53)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Wolfgang Goertz
Telefon: 02162/377-1192
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen, übermittelt durch news aktuell

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