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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: E-Scooter-Fahrer wird bei Unfall schwer verletzt

Kaarst (ots)

Bei einem Verkehrsunfall am Robert-Grootens-Platz in Büttgen ist am Donnerstag (05.03.), gegen 19:00 Uhr, ein 15 Jahre alter Kaarster schwer verletzt worden. Rettungskräfte transportierten ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Der Jugendliche war auf einem E-Scooter in Richtung Birkhofstraße unterwegs, als eine 71 Jahre alte Frau aus Kaarst beim Linksabbiegen den Vorrang des entgegenkommenden Zweiradfahrers missachtete und es zur Kollision kam.

Die Autofahrerin gibt an, den Jugendlichen aufgrund seiner dunklen Bekleidung und fehlender Beleuchtung nicht bemerkt zu haben. Sie blieb unverletzt. Der Jugendliche konnte von der Polizei bislang nicht befragt werden.

Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat 1 unter der Telefonnummer 02131 300-0 oder per Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de zu melden.

Die Polizei rät:

Tipp 1:

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei unverschuldeten Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall. Weitere Informationen zum Thema E-Scooter unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/e-scooter.

Tipp 2:

Sicherheit durch Sichtbarkeit! Achten Sie als Zweiradfahrer auf Ihre Erkennbarkeit und reduzieren Sie Ihr Unfallrisiko durch Einschalten Ihrer Beleuchtung und das Tragen heller oder reflektierender Bekleidung. Schlechte Sichtverhältnisse bestehen nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Dämmerung, Regen, Nebel oder Schneefall.

Tipp 3:

Fehler beim Abbiegen gehören seit Jahren zu den Hauptunfallursachen im Rhein-Kreis Neuss. Zweiradfahrer und Fußgänger sind bei Abbiegeunfällen besonders gefährdet, da sie sich weitestgehend ungeschützt sind. Deshalb rät die Polizei Autofahrern, beim Abbiegen besonders vorsichtig zu sein und ihre ganze Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu richten. Grundsätzlich muss beim Abbiegen immer mit Zweiradfahrern und Fußgängern aus beiden Richtungen gerechnet werden. Aber auch beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen sollten Autofahrer stets darauf achten, die Sicht auf Radfahrer und Fußgänger nicht zu behindern.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss

Telefon: 02131 300-14000

Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

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