POL-HAM: Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf von Privatpersonen - Polizei Hamm warnt vor Betrugsfällen
Hamm (ots)
Die Polizei Hamm warnt vor den Risiken beim Gebrauchtwagenkauf von Privatpersonen. Ein aktuelles Ermittlungsverfahren verdeutlicht, wie wichtig es ist, beim Erwerb eines Fahrzeugs besonders aufmerksam zu sein.
Am Montag, 2. März, kaufte ein 54-jähriger Mann aus Hamm über eine Autoverkaufsplattform einen VW Golf von einer Privatperson. Erst nach dem Kauf bemerkte er, dass der Verkäufer den Fahrzeugschein heimlich wieder eingesteckt hatte. Der Käufer wandte sich daraufhin an die Polizeiwache in Bockum-Hövel, um Rat zu suchen.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Kaufvertrag mit gefälschten Personalien erstellt worden war. Diese stammten von einem kürzlich begangenen Wohnungseinbruch. Der Fahrzeugbrief, der dem Kauf beiliegt, war ebenfalls zur Fahndung ausgeschrieben. Zudem war das Fahrzeug, das für einen fünfstelligen Betrag verkauft wurde, mit falschen Kennzeichen versehen. Diese Kennzeichen waren nicht ausgestellt und gehörten nicht zum Fahrzeug. Der Pkw selbst war zuvor von einer Autovermietung entwendet worden. Die Polizei beschlagnahmte sowohl das Auto als auch den Fahrzeugbrief.
Vor diesem Hintergrund rät die Polizei Hamm dringend zur Vorsicht beim Kauf von Fahrzeugen von Privatpersonen. Käuferinnen und Käufer sollten sich vor dem Erwerb immer alle relevanten Unterlagen im Original vorlegen lassen. Dazu gehören insbesondere der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Es ist wichtig, dass die Angaben in den Papieren, insbesondere die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
Zusätzlich sollten auch die Personalausweisdokumente des Verkäufers sorgfältig überprüft werden. In einigen Fällen werden Fahrzeugpapiere manipuliert oder gefälscht, um eine legale Herkunft vorzutäuschen. Täter erlangen in Einzelfällen originale Blankodokumente durch Einbrüche in Zulassungsstellen. Diese werden dann mit den Daten gestohlener Fahrzeuge ausgefüllt. Auch wenn die Fahrgestellnummern übereinstimmen, ist ein Betrug nicht immer sofort erkennbar. Häufig wird der Diebstahl erst bei der Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle entdeckt.
Um wirklich sicher zu gehen, sollten sie sich im Vorfeld bei der Polizei persönlich vorstellen. So kann die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) überprüft und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Weitere präventive Hinweise und Informationen zum sicheren Autokauf sind auf der Website der Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicherer-autokauf/betrug-beim-autokauf zu finden. (bf)
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