Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Abgeschoben ist nicht aufgehoben
Bulgare muss knapp zwei Jahre ins Gefängnis
                    
                    
  
  
                    
                    
                    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots)
Die Bundespolizei hat am Sonntag (25.Dezember) an der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden einen bulgarischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann hatte wegen schweren Bandendiebstahls eine Restfreiheitsstrafe von 715 Tagen zu verbüßen. Er wurde ins Gefängnis nach Bernau gebracht.
Bei Grenzkontrollen auf der A93 bei Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Papiere eines 50-jährigen Bulgaren, der in einem Fernreisebus unterwegs war. Seine Papiere waren in Ordnung. Die Weiterreise konnte ihm trotzdem nicht gestattet werden, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Demnach war er im Jahr 2020 wegen schweren Bandendiebstahls vom Landgericht Mannheim zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Teil der Strafe hatte er bis 2021 "abgesessen", dann wurde der Verurteilte in die Heimat abgeschoben. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik ist der nicht verbüßte Rest seiner Haft fällig geworden. Die kommenden knapp zwei Jahre wird er voraussichtlich in der Bernauer Haftanstalt verbringen müssen. Abgeschoben bedeutet eben nicht gleich aufgehoben.
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