POL-HH: 251030-1. "Mobil. Aber sicher!" - Bilanz einer hamburgweiten Verkehrskontrolle
Hamburg (ots)
Zeit: 29.10.2025, 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Ort: Hamburger Stadtgebiet
Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) führten am Mittwoch Beamtinnen und Beamte der Verkehrsdirektionen (VD 1-4 und 6), der Schutz- und Wasserschutzpolizei sowie Angestellte im Polizeidienst mobile und stationäre Kontrollen mit dem Schwerpunkt "Ablenkung/Rotlicht" durch.
Insbesondere Ablenkung und die damit verbundene Unachtsamkeit führen zu einer erheblichen Erhöhung des Unfallrisikos. Darüber hinaus stellt die Missachtung des Rotlichts weiterhin eine der Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit verunglückten Personen dar.
Im Rahmen der gestrigen Verkehrskontrollen überprüften die rund 140 Einsatzkräfte insgesamt 411 Fahrzeuge und 413 Personen und leiteten folgende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein:
Kraftfahrzeugführende:
Straftaten
- 1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 4 x gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ordnungswidrigkeiten
- 81 x Missachtung des Rotlichts von Ampeln - 85 x verbotswidrige Handynutzung - 6 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol - 5 x Geschwindigkeitsverstöße - 18 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht - 17 x verbotswidriges Abbiegen/Wenden - 1 x Kind nicht ordnungsgemäß gesichert - 80 x Parkverstöße - 29 x sonstige Verstöße
Radfahrende:
Ordnungswidrigkeiten
- 17 x Missachtung des Rotlichts von Ampeln - 7 x verbotswidrige Handynutzung
Zu Fuß Gehende:
Ordnungswidrigkeiten
- 2 x Missachtung des Rotlichts von Ampeln
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte insgesamt 12 Mängelmeldungen wegen technischer Mängel aus.
Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) im Stadtteil Niendorf am Tibargcenter zahlreiche Aufklärungsgespräche durch. Interessierte hatten zudem die Möglichkeit, mittels VR-Brillen Präventionsvideos zum Thema "Ablenkung" zu sehen.
Es kam zu folgenden Besonderheiten:
An der Kreuzung Robert-Schuman-Brücke/Jüthornstraße missachtete ein Fahrschulfahrzeug eine rotlichtzeigende Ampel. Bei der Überprüfung konnte der Fahrlehrer keine Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs vorlegen und auch für die für Fahrschulfahrzeuge geänderte Pedalerie legte er keine Betriebserlaubnis vor. Die weitere Schulungsfahrt wurde daraufhin untersagt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.
Wen.
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