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Polizeiinspektion Heidekreis

POL-HK: 1. Fahren unter Einfluss I 2. Fahren unter Einfluss II 3. Aufbruch von PKW

PI Heidekreis (ots)

1. Fahren unter Einfluss I

Walsrode, Am Freitagnachmittag stellten die Beamt*innen des PK Walsrode im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei einem 40-jährigen Fahrzeugführer eines PKW Anzeichen dafür fest, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein durchgeführter Urin-Vortest bestätigte diese Vermutung, sodass dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen werden sollte. Im Krankenhaus versuchte der 40-jährige vergeblich zu flüchten. Die Beamt*innen verhinderten die Flucht des Betroffenen jedoch, sodass ihm die angeordnete Blutprobe entnommen werden konnte. Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte und bedrohte der 40-jährige Walsroder die eingesetzten Beamt*innen fortwährend. Die Einleitung mehrerer Verfahren ist die Folge.

2. Fahren unter Einfluss II

Soltau, Am Freitagabend stellten die Beamt*innen der Polizei Soltau bei der Kontrolle eines 38-jährigen Schneverdingers fest, dass dieser seinen PKW unter dem Einfluss von Alkohol führte. Ein Atemalkoholtest ergab für diesen einen Wert von 1,97 Promille. Es folgten eine Blutprobenentnahme bei dem 38-jährigen sowie die Sicherstellung seines Führerscheins.

3. Aufbruch von PKW

Bomlitz/ Bommelsen, In der Nacht zu Samstag entwendeten bislang unbekannte Täter aus einem, auf einem Grundstück der Fallingbosteler Straße abgestellten, PKW BMW fest verbaute Elektronikgeräte, indem sie diese ausbauten. Im gleichen Zeitraum wurden in Bommelsen, in der Straße Auf dem Bossel, ebenfalls Elektronikgeräte aus einem verschlossenen PKW VW ausgebaut und entwendet. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Walsrode unter 05161/984480 entgegen.

4. Erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorhanden

Soltau, In der Nacht von Freitag auf Samstag stellten die Beamt*innen des PK Bad Fallingbostel gleich bei zwei Kontrollen von Fahrzeuggespannen auf der A 7 im Bereich Soltau und Dorfmark fest, dass die Fahrzeugführenden nicht im Besitz der erforderlichen Fahrzeugklasse BE waren. Mit der Führerscheinklasse B darf lediglich ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 750kg gezogen werden, bzw. einer mit einem höheren zGG, wenn das zulässige zGG der Fahrzeugkombination 3500kg nicht übersteigt. Diese Bedingungen waren bei den kontrollierten Fahrzeuggespannen nicht gegeben. Es wurden Strafanzeigen gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.

5. Überladung von 56 %

Soltau, Am frühen Sonnabendmorgen wurde ein Kleintransporter auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Hamburg in Höhe der Anschlussstelle Soltau angehalten und kontrolliert. Da sich bei der Kontrolle Hinweise auf eine Überladung ergaben, wurde mit dem Fahrzeug eine Waage aufgesucht. Hier bestätigte sich der Verdacht. Der Kleintransporter war um 56 Prozent(1980 kg) überladen. Es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Anschließend musste der Fahrer den Transporter fast komplett entladen, bevor er die Fahrt fortsetzen durfte.

6. Fahren unter Einfluss III

Soltau, Am Samstagabend kontrollierten die Beamt*innen der Soltauer Polizei einen 45-jährigen Soltauer, welcher mit seinem PKW in der Straße Am Bahnhof unterwegs war. Die Beamt*innen stellten den Konsum von Alkohol (Atemalkoholkonzentration von 0,48 Promille) und THC fest. Ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den 45-jährigen eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Heidekreis
Einsatzleitstelle
Telefon: 05191/9380-215

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