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POL-SH: Gemeinsame Pressemitteilung von Landespolizeiamt und Landeskriminalamt: Für einen sicheren Jahreswechsel - Hinweise der Landespolizei

Kiel (ots)

Zu Silvester und dem Jahreswechsel ist aus Sicht der Polizei wieder von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen gegenüber anderen Nächten auszugehen.

Dabei spielen womöglich ausgelassene Feiern, auch im öffentlichen Raum, Alkoholkonsum und der Umgang mit Feuerwerk eine größere Rolle.

Die Landespolizei hat für den Jahreswechsel den Streifendienst angemessen verstärkt, in den Polizeidirektionen sind Zusatzstreifen vorgesehen.

Mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung der Einsatzkräfte appellieren wir an verantwortungsvolles Silvester-Feiern. Es sind immer wieder vermeidbare Auseinandersetzungen nach Alkoholkonsum sowie Störungen und Gefahren zum Beispiel durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik festzustellen. Leichtsinn im Umgang mit Pyrotechnik kann lebensgefährlich sein.

Wir weisen darauf hin, dass bei Böllern und Raketen nach wie vor örtliche Beschränkungen zu beachten sind: in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser.

Rücksicht und Respekt sind wesentliche Komponenten, die jeder dazu beitragen kann, dass es ein würdiger und friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten den Einsatz, denn die sind im Dienst, damit wir alle sichere Feiertage verleben können.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes 2024!

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. Hier unsere Tipps:

   - Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem 
     Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit 
     in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Generell müssen in 
     Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und 
     zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen 
     pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die 
     Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die 
     genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Hauptsächlich 
     bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund 
     der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche 
     Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel 
     einen sogenannten "Blitz-Knallsatz", der hochfeines Metallpulver
     enthält und bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, 
     die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. 
     Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge 
     haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von 
     Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.
   - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind 
     strafbar.
   - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst 
     herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in 
     Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem 
     Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei 
     entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs 
     Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person
     verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, 
     gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr 
     Mindestfreiheitsstrafe).
   - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch 
     Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
     F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.

Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.

Rückfragen bitte an:

Marcel Schmidt - Pressesprecher -
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de

Original-Content von: Landespolizeiamt, übermittelt durch news aktuell

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