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Polizei Salzgitter

POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 30.06.2026.

Salzgitter (ots)

Polizei kontrolliert schwerpunktmäßig Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Scooter.

Salzgitter, Ortsteil Lebenstedt, 29.06.2026, Tagesverlauf.

Beamte der Polizei Salzgitter nahmen bei Fahrzeugkontrollen -schwerpunktmäßig- sogenannte E-Scooter in den Blickpunkt der polizeilichen Betrachtung. E-Scooter sind im Straßenverkehr regelmäßig anzutreffen. Leider stellen wir immer wieder fest, dass durch die Nutzung dieser Fahrzeuge wiederkehrend Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden. Leider werden diese Fahrzeuge auch regelmäßig verkehrsbehindernd abgestellt und können dadurch eine Gefahr verursachen. Auch stehen E-Scooter regelmäßig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen

Zur Minimierung von Gefahren, zur Reduzierung von Verkehrsunfällen und zur Sensibilisierung von Fahrzeugführenden führte die Polizei diese Kontrollen durch.

Folgende Feststellungen konnten getroffen werden:

Bei 6 kontrollierten Fahrzeugen wurden mehrere Feststellungen getroffen werden. Diese sind im Einzelnen folgende:

6 Ordnungswidrigkeiten (Nutzung Mobiltelefon, Kopfhörer im Ohr, unterwegs in entgegengesetzter Fahrtrichtung (Geisterfahrer), 1 x Fahren unter Drogeneinfluss, 2 x Urkundenfälschung i.V.m. Verstoß nach dem PflVersG (Anbringen falsches Kennzeichen).

Die Polizei möchte die Fahrzeugführenden sensibilisieren und bittet um Beachtung der geltenden Vorschriften, da bei Unfällen zum Teil erhebliche Gefahren für die Gesundheit entstehen können.

Wir möchten Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps geben, wie sie sich sicher mit einem E-Scooter im Straßenverkehr fortbewegen können.

   -	Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden sein. 
Diese ist an Hand des Versicherungskennzeichens am Fahrzeug 
erkennbar.
   -	Das Fahrzeug benötigt eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis.
   -	Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
   -	Das Fahrzeug muss mit zugelassenen und funktionsfähigen Bremsen 
und Beleuchtung ausgestattet sein.
   -	Es muss eine funktionsfähige Klingel vorhanden sein.
   -	Das Mindestalter der Nutzenden beträgt 14 Jahre.
   -	Es besteht keine Führerscheinpflicht.
   -	Es besteht keine Helmpflicht, jedoch empfehlen wir dingend das 
Tragen.
   -	E-Scooter dürfen auf vorhandenen Radwegen genutzt werden.
   -	Sind keine Radwege vorhanden, muss der rechte Teil der Fahrbahn 
benutzt werden.
   -	Gehwege und reine Fußgängerbereiche dürfen nicht befahren 
werden.
   -	Es darf max. eine Person das Fahrzeug benutzen.
   -	Die Benutzung eines Mobiltelefons ist während der Fahrt 
untersagt.
   -	Sollten andere Fahrzeugführende behindert werden, dürfen 
E-Scooter nicht nebeneinander fahren.
   -	Es handelt sich um ein vollwertiges Fahrzeug, die Nutzung 
unterliegt den Regeln der StVO.
   -	E-Scooter Fahrende dürfen nicht als sogenannte Geisterfahrer auf
Radwegen oder ähnlichen Bereichen unterwegs sein, da dies erhebliche 
Gefahren verursacht.

Rückfragen bitte an:

Polizei Salzgitter
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Matthias Pintak
Telefon: 05341/1897-104
E-Mail: pressestelle@pi-sz.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizei Salzgitter, übermittelt durch news aktuell

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