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POL-LM: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Limburg und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg: In der Altstadt und am Dom ist Feuerwerk verboten

Limburg (ots)

In der Altstadt und am Dom ist Feuerwerk verboten, Limburg, Silvester 2019/2020

Mit Böllern und Raketen wird das neue Jahr begrüßt. Das gehört für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Jahreswechsel dazu. Allerdings ist das Abbrennen von Raketen und das Zünden von Böllern nicht überall erlaubt. Zu solchen Verbotszonen gehören auch die komplette Limburger Altstadt und die Domplatte sowie noch einige kleinere Bereiche in der Stadt.

In diesem Jahr war das Silvesterfeuerwerk in Limburg bereits zur Jahresmitte ein Thema. Da wollte die Deutsche Umwelthilfe erreichen, dass in 31 deutschen Städten privates Silvesterfeuerwerk untersagt wird - auch Limburg war aufgrund seiner hohen Luftbelastung darunter. Ein generelles Verbot wird es nicht geben. Doch Einschränkungen, die es bereits in den vergangenen Jahren gab, sind auch beim Start des Jahres 2020 in Limburg zu beachten. Verbote gibt es dort, wo das Abbrennen von Feuerwerk zu einer Gefahr werden kann.

Das Verbot gilt zum Beispiel auf der Domplatte, wo seit einigen Jahren Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamts den Jahreswechsel begleiten. Dies wurde durch das unkontrollierte Abfeuern von Feuerwerkskörpern und der daraus resultierenden Gefahr für Besucherinnen und Besucher notwendig. Die Präsenz der Ordnungshüter soll allen Feiernden das Gefühl geben, dort sicher und fröhlich auf das neue Jahr anstoßen zu können.

Die Einsatzkräfte sind für die Besucherinnen und Besucher der Domplatte und der Altstadt jederzeit ansprechbar und nehmen Hinweise auf verdächtiges Verhalten entgegen. Auch das Areal um den Bahnhof wird in die Streifengänge mit einbezogen. Wer in der Altstadt unterwegs ist oder auch den Weg hoch zum Dom einschlägt, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden. Wer dabei Feuerwerkskörper mit sich führt, hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder die Feuerwerkskörper in dem dafür vorgesehenen Container entsorgen oder sich einen anderen Ort zum Feiern suchen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen verboten, auch in der Nähe von Fachwerkhäusern. Zu den Zonen, in denen es ein grundsätzliches Feuerwerksverbot gibt, zählen auch die Bereiche von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen. Auch davon gibt es einige in der Stadt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1044/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de

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