POL-NMS: 20251024-2-PDNMS-Gefährdung einer Beamtin auf der Bundesautobahn 7 Höhe Neumünster Mitte
Neumünster (ots)
Am 22.10.2025 sollte durch eine Funkstreifenbesatzung des PABR Mitte ein Gegenstand von der Autobahn geräumt werden. Hierbei kam es zur Gefährdung einer Beamtin.
Am Mittwoch Morgen gegen 08:00 Uhr erhielt eine Funkstreifenbesatzung des Polizeiautobahn-und Bezirksrevier Mitte, Fachdienst Bundesautobahn (ehemaliges Autobahnrevier Neumünster) den Einsatz, einen Gegenstand von der Fahrbahn zu räumen, der sich auf dem linken Fahrstreifen befand.
Unter der Inanspruchnahme von Sonder-und Wegerechten wurde der Einsatzort durch die Streifenwagenbesatzung aufgesucht. Sie befuhren die BAB 7 in Fahrtrichtung Hamburg an der Anschlussstelle Neumünster Nord.
Etwa drei Kilometer vor dem eigentlichen Einsatzort begann die Streifenwagenbesatzung, einen künstlichen Stau zu erzeugen. Dies erfolgt, um den kompletten Verkehr zum Stillstand zu bringen. Steht der Verkehr, können die Beamten eine Gefahrenstelle beseitigen.
Bei einem künstlichen Stau wird mit dem Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht (Martinshorn aus), eingeschaltetem Warnblinklicht und der Textanzeige "Vollsperrung" in weit gezogenen Schlangenlinien über alle Fahrstreifen gefahren und die Geschwindigkeit nach und nach verringert.
Kurz vor dem Stillstand werden die Fahrer-und Beifahrertür des Polizeifahrzeugs geöffnet.
Am 22.10.2025 wurde durch zwei Beamte des PABR Mitte genau dieses Szenario durchgeführt. Viele dahinter befindliche Verkehrsteilnehmer ordnen sich hierbei teilweise intuitiv rechts ein, so dass in diesem Fall die linke Spur hinter dem Streifenwagen frei blieb.
Als die Beamtin nun aussteigen wollte, um den Gegenstand von dem linken Fahrstreifen zu räumen, fuhr ein Auto mit hoher Geschwindigkeit etwa 50 cm an ihr vorbei.
Nachdem der Gegenstand geräumt wurde, fuhr die Streifenwagenbesatzung dem Fahrzeug hinterher und kontrollierte dieses am Rastplatz Bimöhlen.
Der 53-jährige deutsche Fahrzeugführer eines VW Passats gab an, dass er zwar gesehen habe, dass da irgendwas gemacht werde, sich selbst jedoch nicht angesprochen gefühlt habe. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeit bezüglich des Missachtens von Zeichen und Weisungen der Polizei inklusive Gefährdung.
Wir möchten mit diesem Sachverhalt explizit auf die Gefahren hinweisen, denen unsere Kolleginnen und Kollegen auf den Autobahnen ausgesetzt sind und sensibilisieren. Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, besonders wachsam zu sein und bei unübersichtlichen Verkehrslagen die Geschwindigkeit anzupassen und Abstand zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Becker
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