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POL-ME: Bei illegalem Kraftfahrzeugrennen verunglückt - Velbert - 2106046

POL-ME: Bei illegalem Kraftfahrzeugrennen verunglückt - Velbert - 2106046
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Mettmann (ots)

Am späten Dienstagabend des 08.06.2021, gegen 22.15 Uhr, kamen einem Zeugen auf der hier bereits außerörtlichen Donnerstraße (L 433), im Velberter Ortsbereich Langenberg, zwei Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entgegen. Nach Angaben des Berufskraftfahrers war unverkennbar, dass ein in Richtung Wuppertal mittig auf der Straße fahrender schwarzer PKW BMW X3, mit nur wenigen Metern Abstand gefolgt von einem schwarzen Motorrad Yamaha MT-07, auf der kurvenreichen und unübersichtlichen, deshalb mit 50 Km/h Höchstgeschwindigkeit beschilderten Landstraße, in der Dunkelheit ein illegales Straßenrennen durchführten.

Nahezu zeitgleich, als der BMW dem Fahrzeug des entgegenkommenden Zeugens ausweichen musste, verlor der dem BMW unmittelbar folgende Motorradfahrer die Kontrolle über sein Zweirad. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte in die Böschung. Von dort auf die Fahrbahn zurückgeschleudert rutschten er und sein Motorrad danach noch mehr als 60 Meter über die Fahrbahn. Obwohl bei dem Unfall ein Leitpfosten und das Motorrad, aber auch Helm und Motorradkleidung des 19-jährigen Motorradfahrers erheblich beschädigt wurden, blieb der junge Wuppertaler nach eigenen Angaben unverletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 5.000,- Euro geschätzt.

Während der schwarze BMW seine Fahrt weiter fortsetzte, alarmierte der vorbildliche Zeuge umgehend die Polizei. Diese führte eine Unfallaufnahme mit umfangreichen Maßnahmen zur Spurendokumentation und -sicherung durch. Hierfür wurde die Donnerstraße für mehrere Minuten komplett gesperrt, anrollender Verkehr um- bzw. abgeleitet. Die von der Polizei angeforderte Feuerwehr leuchtete den gesamten Unfallort zur Unterstützung der polizeilichen Spurensicherung professionell aus.

Schon im Zuge erster Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei den gesuchten BMW und dessen 18-jährigen Fahrer nur wenige Minuten nach dem Unfall auf der Siebeneicker Straße im Ortsteil Neviges antreffen und überprüfen. Entgegen erst anders lautender Angaben des Motorrad-, wie auch des BMW-Fahrers, stellte sich dann doch sehr schnell heraus, dass sich beide jungen Männer sehr wohl kennen. Seine Aussage, zuvor nicht auf der Donnerstraße gewesen zu sein, änderte der 18-jährige Velberter dann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt.

Gegen beide Fahrzeugführer leitete die Velberter Polizei Strafverfahren wegen der Teilnahme an einem unerlaubten Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) ein. Die beiden Fahrzeuge wurden von der Polizei vorläufig eingezogen, dazu sichergestellt und abgeschleppt. Die Führerscheine beider Beschuldigten wurden sichergestellt. Gegen den 18-jährigen BMW-Fahrer leitete die Polizei zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ein. Außerdem wurde gegen ihn auch noch eine weitere Anzeige erstattet, weil sich Hinweise auf den Konsum illegaler Betäubungsmittel (THC) ergaben. Da ein Drogentest diesen Verdacht erhärtete, wurde zur Beweisführung zudem die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.

   --- Hinweis an die Medien zum Thema "illegale Straßenrennen": ---

Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der dazu neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen bei einem solchen "Rennen" schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können beteiligte Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. selbst dann, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach solchen Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.

Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden von der Polizei konsequent verfolgt.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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