POL-HL: Lübeck - St. Lorenz Nord
Verkehrskontrolle im Rahmen der europaweiten Aktionswoche "Alcohol & Drugs" - Zahlreiche Verstöße festgestellt
Lübeck (ots)
Bei einer stationären Verkehrskontrolle des 2. Polizeireviers Lübeck im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Aktionswoche (European Roads Policing Network) haben Einsatzkräfte am Montag (15.06.2026) zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt. Kontrolliert wurde der Verkehr in der Einsiedelstraße im Lübecker Stadtteil St. Lorenz Nord.
Am Montag (15.06.2026) führten Beamtinnen und Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr eine stationäre Verkehrskontrolle in der Lübecker Einsiedelstraße durch. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Aktionswoche "Alcohol & Drugs" bei welcher rund 200 Fahrzeuge kontrolliert wurden. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck, das Zollamt Lübeck sowie den Ortsverband Lübeck des Technischen Hilfswerks. Insgesamt waren 27 Personen an dem Kontrolleinsatz beteiligt.
Die Kontrollstelle wurde für den Verkehr eingerichtet, der in Richtung Eric-Warburg-Brücke unterwegs war. Ziel der Maßnahme war insbesondere die Feststellung von Fahrten, welche unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stattfanden.
Im Verlauf der Kontrolle stellten Einsatzkräfte drei Fahrzeugführer fest, bei denen sich der Verdacht ergab, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhren. In zwei Fällen verlief ein Vortest positiv auf THC, bei einem weiteren wurde THC und Amphetamin nachgewiesen. Zudem fanden die Beamten in diesem Pkw zusätzlich eine geringe Menge Amphetamine, die beschlagnahmt wurde.
Bei einem weiteren Fahrzeugführer nahmen die Einsatzkräfte Alkoholgeruch wahr. Eine anschließende beweissichere Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,28 mg/l, was einer Blutalkoholkonzentration von ungefähr 0,56 Promille entspricht.
Darüber hinaus wurde bei einem Mitfahrer eine geringe Menge Kokain gefunden. Gegen die betroffene Person wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Insgesamt drei Fahrzeugführer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Hierzu gehörte ein polnischer Pkw-Fahrer, dem die Fahrerlaubnis bereits vor Jahren entzogen worden war. Zudem wurde der Fahrer eines Kleinkraftrades kontrolliert, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse war. Besonders auffällig verhielt sich ein weiterer Pkw-Fahrer, der beim Erkennen der Kontrollstelle im stockenden Verkehr wendete und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Das Fahrzeug konnte durch ein nachfolgendes Einsatzfahrzeug eingeholt und kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis im April 2026 aufgrund von acht Punkten im Fahreignungsregister entzogen worden war. Der mitgeführte Führerschein wurde entsprechend beschlagnahmt.
Bei einem Fahrzeugführer fanden die Beamten zudem einen zugriffsbereit in der Fahrertür aufbewahrten Teleskopschlagstock sowie ein Einhandmesser. Entsprechende waffenrechtliche Maßnahmen und Verfahren wurden eingeleitet.
Neben der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, ahndeten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten. In 13 Fällen war der Sicherheitsgurt nicht angelegt, sieben Fahrzeugführer nutzten während der Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon. Weitere 91 Verstöße wurden im Bereich der sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Hierzu zählten unter anderem Fahrzeuge mit erloschener Betriebserlaubnis, mangelhafter Bereifung, fehlenden Kindersitzen, einer unzureichenden Ladungssicherung von Hunden sowie einer Gasflasche als Gefahrgut. Allein für den letztgenannten Verstoß, kommt ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro in Betracht.
Zudem wurden Verstöße aufgrund der Nutzung einer sogenannten Blitzer-Warn-App, einer abgelaufenen Hauptuntersuchung, fehlender Fahrzeugdokumente sowie eines nicht rechtzeitig angezeigten Führerscheinverlustes festgestellt. In 42 Fällen führten Verkehrsteilnehmer das vorgeschriebene Warn- beziehungsweise Erste-Hilfe-Material nicht mit.
Ein Fahrzeug wurde aufgrund des Verdachts einer Manipulation an der Abgasanlage zur weiteren technischen Begutachtung einem Sachverständigen zugeführt. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte bei einer kontrollierten Person eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung fest. Zudem ergaben sich Hinweise auf einen Anfangsverdacht der Schwarzarbeit bei drei polnischen Staatsangehörigen. Die entsprechenden Feststellungen wurden an die zuständigen Behörden übermittelt.
Die Kontrollmaßnahmen wurden von den kontrollierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern überwiegend positiv aufgenommen. Viele zeigten Verständnis für die Kontrollen und deren Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Risiken durch Alkohol- und Drogenfahrten zu reduzieren.
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