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POL-WE: Schlimme Folgen - erhebliche Strafen - Kleine Rechtskunde zum Thema Waldbrand

Friedberg (ots)

Die anhaltende Trockenheit erhöht die Gefahr von Waldbränden. Das Thema ist daher auch im Moment zu Recht in aller Munde, denn niemand möchte, dass unsere grünen Lungen ein Raub der Flammen werden. Wirklich niemand? Leider nein. Immer wieder ergeben sich bei Waldbränden Hinweise darauf, dass jemand fahrlässig oder sogar vorsätzlich den Brand verursachte. Und: Unsere Kollegen stellen immer wieder fest, dass Viele sich gar nicht darüber bewusst sind, wann sie sich wie strafbar machen.

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Auf der Suche nach den Tätern

In den letzten Tagen brannte es bei großer Trockenheit und damit hoher Waldbrandgefahr an mehreren Stellen in der Wetterau. Während an einigen Stellen unklar ist, wie es zum Brand kam, ergab sich an drei Orten der klare Verdacht einer mindestens fahrlässigen, wenn nicht vorsätzlichen Brandstiftung.

Erst am gestrigen Donnerstagabend, gegen 17.30 Uhr, entdeckte eine Spaziergängerin im Wald bei Rosbach den Brand in einem aus Holz und Gräsern zusammengestellten Hüttchen in der der Nähe des Beinhardshof. In diesem Zusammenhang konnten zwei Männer im Alter von etwa 20 Jahren gesehen werden, die etwas mit der Brandentstehung zu tun haben könnten. Von einer Brandstiftung muss ausgegangen werden. Durch das schnelle Handeln der Spaziergängerin und das Einschreiten der Feuerwehr konnte eine Ausdehnung des Brandes vermieden werden.

Am Gründonnerstag entstand in Butzbach bei einem Kriechbrand ein weitaus größerer Schaden. Rund 5000 Quadratmeter Waldboden wurden in Mitleidenschaft gezogen. Zwei Jungen mit Mountainbikes konnten am Nachmittag, kurz vor dem Brand zwischen 16 und 17 Uhr, in diesem Bereich gesehen werden. Es scheint wahrscheinlich, dass sie mit der Brandentstehung in Zusammenhang stehen.

Eine Zeugin hörte im Wald bei Stockheim am Mittwoch, 24. April um 13.45 Uhr einen Knall und ging diesem auf den Grund. Auf einem Waldweg stehend sah sie zwei Jugendliche mit einem Roller, daneben sah sie ein kleines qualmendes Feuer. Im Feuer lag eine Deodose, eine weitere Dose hatte ein Jugendlicher in der Hand. Die Frau sprach die Jugendlichen an, die schließlich davonfuhren. Sicherheitshalber verständigte die Zeugin die Feuerwehr, damit keine Gefahr von dem kleinen Feuer mehr für den Wald ausgehen konnte. Die Polizei ermittelt nun weiter und freut sich nicht nur über das couragierte Handeln der Frau, sondern auch über die Beschreibungen zu den beiden Jugendlichen, die sie liefern konnte.

Ein Waldbrand zerstört unseren Lebensraum, bringt Menschen und Tiere in Gefahr, sorgt für einen hohen menschlichen und technischen Aufwand bei der Löschung und kann, wenn er nicht schnell entdeckt und unter Kontrolle gebracht wird, zu einer absoluten Katastrophe werden. Eigentlich sollten allein diese Punkte Abschreckung genug für alle sein, die bislang unvorsichtig in unserer Natur unterwegs waren, vor allem aber für jene, die sogar absichtlich diese Folgen durch eine Brandstiftung in Kauf nahmen. Hinzu kommen als Abschreckung aber auch noch ganz erhebliche Strafen, die das Strafgesetzbuch in verschiedenen Paragraphen hierzu benennt.

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Kleine Rechtskunde

Allein wer beispielsweise durch Rauchen, das Wegwerfen eines brennenden oder glimmenden Gegenstandes oder durch offenes Feuer eine Brandgefahr für einen Wald schafft, der kann nach §306 f StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Kommt es durch eine fahrlässige Handlung zu einem Brand, dann sieht §306 d (Fahrlässige Brandstiftung) eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Rechtsfolge vor. Wird der Brand eines Waldes vorsätzlich verursacht, dann kann das Gericht den Täter gemäß §306 StGB (Brandstiftung) zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahr verurteilen.

Die Strafen rund um Brandstiftungen sind so oder so kein Pappenstiel. Vor allem sind Viele sich eben nicht darüber bewusst, dass noch nicht einmal ein Feuer ausbrechen muss, sondern sogar die Gefahr ausreicht, dass ein Feuer entstehen könnte, um sich strafbar zu machen.

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Unsere Ermittlungen

Abgesehen von jenen, die bislang vielleicht wirklich nicht ahnten, welchen Schaden sie anrichten könnten oder welcher Strafe sie sich aussetzen, wird wohl keiner direkt vor den Augen der Polizei einen Wald in Brand setzen. Die Ermittlungen gestalten sich also oft schwierig. Wenn es erst einmal brennt, dann steht das Löschen des Brandes und die Begrenzung des Schadens an erster Stelle. Gleichzeitig beginnen aber auch die Ermittlungen nach der Brandursache und der Suche nach einem möglichen Brandstifter. Kommt die Feuerwehr zum Einsatz, wird immer auch die Polizei verständigt, um die Ermittlungen aufzunehmen. Die Polizei ist hier dringend auf die Hilfe von Zeugen angewiesen. Dabei nimmt die Polizei gerne Informationen entgegen, bevor ein Schaden entstanden ist. Gerade Kinder oder Jugendliche können das Ausmaß ihres Handelns vielleicht wirklich nicht abschätzen. Hier sollten Erwachsene genau hinschauen, um eine Brandentstehung zu vermeiden.

Beobachten Sie also einen fahrlässigen Umgang mit Feuer oder sogar ein aktives Zündeln, dann verständigen Sie bitte sofort die Polizei. Scheuen Sie sich nicht die Notrufnummer 110 zu wählen, um Ihre Beobachtung mitzuteilen. Im Fall eines Feuers wählen Sie bitte sofort die Notrufnummer 112 und verständigen Sie damit die Feuerwehr. Wenn es zum Brand gekommen ist und Sie in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen machen konnten, teilen Sie diese bitte zeitnah der Polizei mit. Bedenken Sie: Es geht nicht nur darum in einem aktuellen Fall einen Tatverdächtigen zu ermitteln, sondern auch darum einen potentiellen Brandstifter von neuerlichen Taten abzuhalten.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

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61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

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