POL-HA: Ladendieb isst Geflügelrolle in Discounter auf und leistet anschließend Widerstand
Hagen-Vorhalle (ots)
Ein Mitarbeiter eines Discounters in der Ophauser Straße beobachtete am Samstag (28.03.) einen Ladendieb, der eine Geflügelrolle aus der Selbstbedienungstheke nahm und kurz darauf aufaß. Der Beschäftigte des Supermarktes sprach den Mann gegen 13.20 Uhr an und wies ihn darauf hin, dass er die Backware im Nachgang bezahlen müsse. Der 33-Jährige habe ihn und weitere Kolleginnen und Kollegen jedoch ignoriert, während er in Richtung der Kassen auf den Ausgang zulief. Als sich dem Ladendieb mehrere Mitarbeiter in den Weg stellten, sei der 33-Jährige aggressiv geworden. Er schlug nach den Beschäftigten und spuckte zwei Mitarbeiter an. Dazu habe er sie mit den Worten "Du wirst sehen! In drei Tagen mache ich dich kaputt", bedroht.
Nachdem eine Streifenwagenbesatzung eintraf, leistete der 33-Jährige schließlich erheblichen Widerstand und griff die Beamten an. Er verweigerte die Angabe seiner Personalien, fiel den Einsatzkräften vermehrt ins Wort, erhob seine Hände und unterschritt die Distanz zu den Beamten. Der mehrfachen Aufforderung, sich zu beruhigen, kam der Mann nicht nach. Er richtete sein aggressives Verhalten viel mehr gegen die Polizisten und beleidigte diese mehrfach als "Arschlöcher". Als ihm Handfesseln angelegt wurden, sperrte sich der 33-Jährige vehement und versuchte, sich immer wieder ruckartig zu befreien. Auf dem Weg zum Streifenwagen trat er nach den Beamten, die weitere Einsatzkräfte zur Unterstützung anforderten.
Während der Ladendieb im Streifenwagen angeschnallt wurde, spuckte er um sich. Auch während der Fahrt zum Gewahrsam beruhigte sich der Mann nicht. Immer wieder wollte er einen Polizisten mit Kopfstößen verletzen. Auch im Polizeigewahrsam setzte er seinen Widerstand fort und zeigte sich fortlaufend aggressiv und unkooperativ. Einen Atemalkoholtest, sowie einen Drogenvortest lehnte der randalierende Ladendieb ab. Der 33-Jährige muss sich wegen räuberischen Ladendiebstahls, Bedrohung, Beleidigung, falscher Namensangabe sowie aufgrund des Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. (arn)
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