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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Junger Mann verliert zwei Finger durch illegalen Sprengsatz

Kiel (ots)

Vermutlich durch unsachgemäße Handhabung illegaler Pyrotechnik ist ein 20-jähriger Mann in Börnsen (Herzogtum Lauenburg) in der Nacht von Freitag auf Samstag, 29. Juli 2023, schwer an der Hand verletzt worden. Durch die Wucht der Detonation wurden zwei Finger abgesprengt.

Der Notruf erreichte die Rettungsleitstelle um 1.43 Uhr. Es wurde gemeldet, dass sich ein Mann versehentlich mit Pyrotechnik zwei Finger abgesprengt habe. Vor Ort fanden die eingesetzten Polizeikräfte einen schwer verletzten jungen Mann vor, der bereits im Rettungswagen notärztlich versorgt wurde. Die Rettungskräfte bestätigten, dass der Verletzte infolge einer Explosion zwei Finger verloren habe. Die Finger konnten nicht mehr aufgefunden werden. Eine polizeiliche Befragung des Mannes war zu dem Zeitpunkt aufgrund der Schwere seiner Verletzung nicht möglich. Er wurde durch die Rettungskräfte in eine Klinik gebracht.

Am Einsatzort befanden sich außerdem zwei Bekannte des Verletzten, die den Vorfall beobachtet und den Notruf abgesetzt hatten. Sie gaben an, sich mit ihrem gemeinsamen Bekannten getroffen und Alkohol konsumiert zu haben. Der Bekannte habe einen sogenannten "Polenböller" (illegale Pyrotechnik) bei sich gehabt, den er an einem Waldrand zur Detonation bringen wollte. Um welche Art Sprengsatz es sich genau handelte, hätten die beiden Männer in der Dunkelheit nicht erkennen können. Ihren Angaben zufolge beobachteten sie aus einigem Abstand, wie der 20-Jährige den Sprengsatz anzündete und dieser noch in der Hand explodierte. Die Detonation sei sehr stark gewesen.

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA SH) hat die Ermittlungen übernommen. Es ist derzeit nicht bekannt, um welche Art Sprengsatz es sich handelte. Allerdings ist nach Aussage der Zeugen und aufgrund der Wucht der Detonation von einer illegalen oder erlaubnispflichtigen Pyrotechnik auszugehen. Den Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40, Absatz 1, SprengG).

Das LKA SH warnt ausdrücklich vor illegaler Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper sind sehr gefährlich, da sie in der Regel einen sogenannten Knallsatz enthalten, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, wie zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Carola Jeschke
Telefon: 0431/160-41119
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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