Polizeipräsidium Schwaben Nord
POL Schwaben Nord: Weiterführende Pressemitteilung zum Einsatz am 31.01.26
Augsburg (ots)
Unter Bezugnahme der Pressemitteilung Nr. 0173 vom 02.02.2026 übersenden wir folgende ergänzende Informationen:
PP Schwaben Nord - Bereits gegen Ende des Jahres 2024 erhielt die Augsburger Polizei anonyme Hinweise, wonach in einem Club in der Augsburger Innenstadt ein offener Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln stattfinden soll. Die Verdachtsmomente konnten im Rahmen intensiver und umfangreicher polizeilicher Aufklärungsmaßnahmen bestätigt werden. Dementsprechend wurden in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Augsburg entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Augsburg erwirkt. Auf Grundlage der polizeilichen Erkenntnisse der Vorermittlungen, der zu erwartenden Gästeanzahl und der insgesamt drei zu durchsuchenden Objekte - teils über mehrere Stockwerke - bestand die Notwendigkeit für einen lageangepassten Kräfteansatz. Von den insgesamt 200 Einsatzkräften befanden sich rund 100 Polizeibeamte am betreffenden Club. Insbesondere bei Kontroll- und Durchsuchungsmaßnahmen werden aus Gründen des Identitätsschutzes sowie der Eigensicherung Unterziehhauben verwendet. Aus polizeitaktischer Sicht ist bei entsprechenden Einsatzlagen ein schnelles und unerwartetes Eindringen in die relevanten Örtlichkeiten zur Sicherung des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung. Durch dieses Vorgehen soll verhindert werden, dass Beweismittel vernichtet oder Personen nicht mehr zuzuordnen sind. Dies trägt auch zu einer klaren Differenzierung von Straftätern und unbeteiligten Personen bei, da durch eine entsprechende Zuordnung der Beweismittel gezielte Maßnahmen gegen einzelne Personen getroffen werden können. Auch die sofortige Öffnung von Türen ist hierbei gegebenenfalls unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln erforderlich. Eine mündliche Eröffnung des Durchsuchungsbeschlusses an den Geschäftsführer mit entsprechender Belehrung erfolgte unmittelbar mit Betreten des Clubs. Zum Abschluss der Maßnahme wurde der schriftliche Durchsuchungsbeschluss an den Verantwortlichen gegen Unterschrift ausgehändigt. Zeitgleich wurden alle betroffenen Personen im Club mittels Lautsprecher über den Grund der Maßnahme und das weitere Vorgehen belehrt. Nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme wurde jedem Betroffenen eine schriftliche Rechtsbelehrung ausgehändigt. In den Räumlichkeiten des Clubs konnten insgesamt 263 Personen angetroffen werden. Unter diesen Personen befanden sich zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Trotz des schnellen Eindringens der polizeilichen Einsatzkräfte in die Räumlichkeiten der Lokalität konnten die Beamten insgesamt eine mittlere zweistellige Anzahl zunächst nicht zuordenbare Betäubungsmittel in allen Stockwerken auffinden. Die Fundorte befanden sich dabei sowohl im öffentlichen Bereich der Lokalität sowie auch in Bereichen, die Berechtigten vorbehalten sind. Gegen 21:30 Uhr begannen die Polizeibeamten mit den Kontrollen der angetroffenen Personen nach dem PAG. Die Beamten folgten hierbei einer klaren Priorisierung. Zuerst wurden die beiden Jugendlichen, im Anschluss die weiteren festgestellten Personen, welche sich im Außenbereich befunden hatten kontrolliert. Darüber hinaus wurden Personen mit körperlichen Beschwerden ebenfalls priorisiert behandelt. Somit verließen die ersten betroffenen Personen bereits um 21:39 Uhr die Örtlichkeit, darunter die beiden angetroffenen Jugendlichen, welche an Angehörige übergeben wurden. Die letzte der 263 kontrollierten Personen konnte die Örtlichkeit um 23:53 Uhr verlassen. Während der polizeilichen Maßnahme wurde den in der Kontrolle befindlichen Personen jederzeit der Gang zur Toilette ermöglicht. Die Durchsuchungen der betroffenen Personen erfolgten im direkten Umfeld der dortigen Lokalität. Die Polizeibeamten hatten hierfür mehrere beheizte und blickdichte Zelte aufgebaut. Beim Großteil der angetroffenen Personen wurden die Bekleidung und die mitgeführten Gegenstände durchsucht. Bei einem Teil der Personen war eine Entkleidung erforderlich, um mögliches verstecktes Betäubungsmittel aufzufinden. In mehreren Fällen wurden während der erweiterten Durchsuchung am Körper getragene Betäubungsmittel aufgefunden. Diese Art der Durchsuchung erfolgte bei Personen, bei welchen vor Ort bereits Betäubungsmittel aufgefunden worden waren oder deren Verhalten den Besitz von Betäubungsmitteln vermuten ließ. Gegen 01:45 Uhr war die polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsaktion beendet. Zum derzeitigen Ermittlungsstand wurde eine mittlere zweistellige Zahl an Strafverfahren bezüglich des Besitzes oder Handels mit Betäubungsmitteln - teilweise in nicht geringer Menge - eingeleitet. Des Weiteren wurde ein bereits in einem anderen Zusammenhang bestandener Vollstreckungshaftbefehl auf Grund eines Verbrechens nach dem BtMG vollzogen und die Person in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. 15 weitere Personen wurden aufgrund des Verdachts von Verstößen nach dem BtMG vorläufig festgenommen und nach Abschluss der ersten strafprozessualen Maßnahmen vor Ort entlassen. Im Zuge der Kontroll- und Durchsuchungsaktion im Club kam es zu einer Widerstandshandlung sowie einem tätlichen Angriff gegen die Polizeibeamten. Diese beiden Personen wurden vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort wieder entlassen. Während der polizeilichen Maßnahmen entstand vor dem Club eine grundsätzlich friedliche Spontanversammlung mit ca. 90 Teilnehmern. Einzelne Versammlungsteilnehmer riefen hierbei polizeifeindliche und beleidigende Äußerungen. Von polizeilicher Seite wurde diesbezüglich ein Strafverfahren eingeleitet. Bei der gesamten Kontroll- und Durchsuchungsaktion machten keine Personen Verletzungen geltend oder äußerten den Wunsch auf eine anderweitige Betreuung.
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