Polizeipräsidium Schwaben Nord
POL Schwaben Nord: 1940 - Polizei ermittelt in zwei Fällen wegen Betrugs - Schockanruf
Augsburg (ots)
Haunstetten - Am Mittwoch (15.10.2025) gab sich eine bislang unbekannte Täterin am Telefon als Polizeibeamtin aus und versuchte 50.000 Euro von einer 70-Jährigen zu erbeuten. Gegen 11.45 Uhr ging der Anruf bei der 70-Jährigen ein. Die Unbekannte rief mit anonymer Telefonnummer an. Die Täterin gab an, dass die Tochter einen schweren Unfall verursacht habe. Die Untersuchungshaft könne nur bei Zahlung von 50.000 Euro Kaution verhindert werden. Die 70-Jährige erkannte den Betrug und verhielt sich richtig. Während des Telefonats rief der Ehemann der 70-Jährigen die richtige Polizei. Die Täterin erkannte dies offenbar und beendete das Gespräch. Es kam zu keiner Geldübergabe.
Hochfeld - Am Mittwoch (15.10.2025) gab sich eine bislang unbekannte Täterin als Tochter einer 85-Jährigen aus und forderte Geld nach einem vermeintlichen Verkehrsunfall. Gegen 15.00 Uhr rief die Unbekannte bei der 85-Jährigen an. Sie gab sich als Tochter aus. Dabei schilderte die unbekannte Täterin, dass sie einen Verkehrsunfall verursacht habe und nun Geld benötige. Die 85-Jährige gab an, keine Tochter zu haben und legte auf. Es kam zu keiner Geldübergabe. Die Polizei ermittelt nun in beiden Fällen wegen Betrugs. Bei den sogenannten Schockanrufen bringen Täter ihre Opfer durch verschiedenste Maschen und dem Aufbauen von Ängsten dazu, Bargeld oder andere Vermögenswerte zu übergeben. Zielgruppe der Täter sind nicht nur Seniorinnen und Senioren, sondern auch jüngere Personen. Um sich vor derartigen Betrügereien zu schützen, gibt die Polizei folgende Tipps: - Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände als Kaution bitten. - Übergeben Sie nie Geld an unbekannte Personen. - Überprüfen sie Angaben persönlich durch telefonische Nachfrage bei der Behörde oder den jeweiligen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer. - Suchen Sie die Telefonnummer der jeweiligen Behörde selbst heraus. - Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links: https://www.polizei.bayern.de/nmmo https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/telefonbetrug-durch-schockanrufe/
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