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Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Mannheim-Neckarstadt: 20- und 24-Jähriger wg. des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der StA MA in Haft

Mannheim-Neckarstadt (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

Das Amtsgericht Mannheim erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim am Dienstag, den 22.10.2019, zwei Haftbefehle gegen einen 20-jährigen und 24-jährigen Deutschen und setzte einen Haftbefehl gegen einen weiteren 23-jährigen Deutschen außer Vollzug.

Das Trio steht im dringenden Verdacht, seit spätestens Oktober 2019 im Bereich Mannheim-Neckarstadt einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben zu haben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Aus einer sogenannten "Bunkerwohnung" im Stadtteil Neckarstadt-West sollen die dringend Tatverdächtigen ihre Betäubungsmittel verkauft haben.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung am 21.10.2019 gegen 22:30 Uhr wurde über ein Kilogramm Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt. Teilweise waren die Betäubungsmittel verkaufsfertig portioniert, zudem wurden weitere Beweismittel, die auf ein Drogenhandeln hindeuteten, aufgefunden. Der 24-Jährige führte zudem über 1.000 EUR mit sich, die mutmaßlich aus Drogengeschäften stammten.

Die drei Beschuldigten wurden am 21.10.2019 von Beamten des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt vorläufig festgenommen.

Wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beantragte die Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehle für das Trio. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim erließ am Folgetag Haftbefehle gegen die 20 und 24 Jahre alten Beschuldigten wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Sie wurden danach in verschiedene Justizvollzugsanstalten verbracht. Der Haftbefehl gegen den 23-Jährigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, er wurde nach der Vorführung wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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